Der Ausschussvorsitzende stellte abschließend fest, dass der Fraktionsantrag vorsehe, seitens der Verwaltung regelmäßig zum Thema zu berichten. Da dies im Rahmen der für die weiteren Schritte erforderlichen Beschlüsse ohnehin geschehe (Gründung einer Gesellschaft, Bebauungsplanverfahren etc.), wurde nach Rückfrage bei den Vertretern der antragstellenden Fraktion auf eine Abstimmung über den Tagesordnungspunkt verzichtet.  

 

 

 


Zur Entwicklungen des Industriegebietes Lindern trug Herr Michael Jansen zunächst einen Sachstandsbericht vor. Die hierzu von ihm erstellte Power-Point-Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Eingangs beschrieb er den aktuellen Stand des Verfahrens, um dann die notwendigen weiteren Schritte zu beschreiben und abschließend einen Ausblick in die Zukunft zu geben. Nachdem er das aktuell bestehende Planungsrecht dargestellt und die Lage des Gebietes beschrieben hatte, ging er auf die Eigentumsverhältnisse und die Erschließung ein.

Von der ca. 240 ha großen Fläche befänden sich 142 ha in öffentlichem Besitz und der Rest noch in privater Hand, sodass in Zukunft noch weiterer Grunderwerb zu betreiben wäre.

Darüber hinaus hätten sich in der Vergangenheit auch die Rahmenbedingungen für die Entwicklung als Industriegebiet geändert. Zunächst sei im Landesentwicklungsplan die Mindestvorhabengröße von 80 ha auf 50 ha reduziert worden. Die verkehrliche Erschließung würde sich mit dem Baubeginn der L 364 (am Anschlusspunkt A 46 nordöstlich von Hückelhoven) ebenfalls positiv entwickeln. Nicht zuletzt böten neue Fördermöglichkeiten im Rahmen des durch den Braunkohleausstieg bedingten Strukturwandels Perspektiven zur Finanzierung des Vorhabens „Industriegebiet Lindern“.

Der erste Schritt in Richtung Realisierbarkeit des Vorhabens sei die Gründung einer Gesellschaft, die sich neben der Stadt Geilenkirchen als Belegenheitskommune noch aus dem Kreis Heinsberg und den Städten Heinsberg und Hückelhoven zusammensetzen würde. Zusätzlich wären noch die NRW-Urban und die WFG des Kreises Heinsberg Mitgesellschafter. Diese Gesellschaft würde sich dann um die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens kümmern und entsprechende Fördergelder generieren.

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wäre ein Bebauungsplan zu erstellen. Ein Flächennutzungsplanverfahren sei entbehrlich, da bereits im aktuellen F-Plan die Flächen als Industriegebiet dargestellt seien. Angedacht sei, die Gesamtfläche in einzelnen Schritten, sogenannten Clustern, zu realisieren. Die Cluster hätten eine Größe von jeweils 50 ha. Umsetzbar wäre das Clusterkonzept in drei Schritten und Erweiterungspotential sowie Ausgleichs- und Verkehrsflächen. Den Abschluss würde dann der Grunderwerb der noch nicht in öffentlichem Eigentum stehenden Restflächen bilden.

 

Auf Fragen verschiedener Ausschussmitglieder nach den Kapitalanteilen der noch zu gründenden Gesellschaft und der zu erwartenden Steigerung des Verkehrsaufkommens bzw. der Änderung von Verkehrsströmen durch das Projekt sowie ggf. notwendigen überörtlichen Verkehrsmaßnahmen teilte Herr Michael Jansen mit, dass zum jetzigen Zeitpunkt lediglich eine Machbarkeitsstudie vorliegen würde und zu diesen Themenfeldern noch keine Aussagen möglich seien.