Beschlussvorschlag:

 

  1. Das Wirtschaftswegekonzept wird in der vorgestellten Form beschlossen.

 

  1. Die Verwaltung beantragt die Anerkennung des Wirtschaftswegekonzepts bei der Bezirksregierung und stellt nach erfolgter Anerkennung unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Förderanträge nach der Förderrichtlinie Wirtschaftswege.

 

  1. Die Verwaltung prüft, welche Optionswege sich für eine ökologische Aufwertung eignen bzw. als Tauschflächen für diesen Zweck in Frage kommen und setzt diese Maßnahmen in den kommenden Jahren entsprechend um. Nicht dafür geeignete Flächen werden bei entsprechendem Interesse veräußert bzw. verpachtet.  

Herr Schwarz von der Ge-Komm GmbH stellte das Wirtschaftswegekonzept gem. der beigefügten Präsentation vor.

Der sachkundige Bürger Bani-Shoraka vermisste in der Präsentation den im Planungsverfahren oftmals genannten Umweltschutz. Auch der Schutz der Banketten sei nicht angesprochen worden.

Herr Schwarz erwiderte, dass man Aspekte des Umweltschutzes bei der Folgenutzung der Optionswege berücksichtigen könne. Der Schutz der Banketten sei nicht Bestandteil des Wirtschaftswegekonzeptes.

Stadtverordnete Slupik erkundigte sich nach anderen Finanzierungsmöglichkeiten für den Ausbau. Sie bat die Verwaltung um Mitteilung ob es solche gebe und wie die weiteren Schritte im Umgang mit dem Konzept aussehen.

Herr Scholz antwortete, dass neben der Zuschussbeantragung auch die Möglichkeit der Beitragserhebung bestehe, wenn die Beitragssatzung entsprechend verändert werde. Zunächst werde man das Konzept der Bezirksregierung zur Genehmigung vorlegen und anschließend einzelne Maßnahmen anmelden. Die Reihenfolge der Maßnahme werde man wie bisher über die Wegebaukommission festlegen.

Stadtverordnete Slupik sprach sich dafür aus, die Optionswege ggfls. an die Grundstücksnachbarn zu veräußern und nicht alle Optionswege in Blühstreifen zu verwandeln.

Frau Hötger-Schiffers erkundigte sich, ob seitens der Verwaltung eine Informationspflicht der Grundstücksnachbarn bestehen würde.

Herr Scholz führte aus, dass man für jeden Weg zuerst ein Wegeeinziehungsverfahren durchführen müsse. Im Rahmen dieses Verfahrens könne man sich an die Verwaltung wenden und seine Wünsche vortragen. Die Verwaltung werde die Grundstücksnachbarn jedoch auch persönlich Informieren.

Stadtverordnete Kals-Deußen gab zu bedenken, dass man mit der Anlegung von Blühstreifen auch die Folgekosten für die Pflege beachten müsse.

Stadtverordneter Weiler rechnete dem Gremium das Ausmaß an Flächen der Optionswege vor. So habe man sehr schnell eine Fläche von 77.500 m² erreicht. Er spreche sich für einen vorrangigen Verkauf der Flächen aus.

Auf Nachfrage von Herrn Bani-Shoraka gab Herr Scholz an, dass die Verwaltung die Gremien über die durchzuführenden Wegeeinziehungsverfahren unterrichten werde und dafür ein Ratsbeschluss notwendig sei.

Sachkundiger Bürger Eggert sprach sich für eine Schrittweise Umwandlung der Optionsflächen in Blühstreifen aus, wenn dies im Einzelfall möglich sei.

 


Der Beschlussvorlage wurde einstimmig zugestimmt.