Beschluss:

 

Über die eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß Abwägungsvorschlag befunden.

 

Es wird beschlossen, den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung offenzulegen nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.