Beschluss:
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß Abwägungsvorschlag befunden.
Es wird beschlossen, den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung offenzulegen nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.