Beschluss:
Die Aufstellung von Altkleidersammelcontainern auf städtischen Flächen wird generell nicht zugelassen. Dies gilt sowohl für privatrechtliche Vereinbarungen als auch für Anträge auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Straßen und Wege.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.