Beschluss:

 

  1. Das Wirtschaftswegekonzept wird in der vorgestellten Form beschlossen.

 

  1. Die Verwaltung beantragt die Anerkennung des Wirtschaftswegekonzepts bei der Bezirksregierung und stellt nach erfolgter Anerkennung unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Förderanträge nach der Förderrichtlinie Wirtschaftswege.

 

  1. Die Verwaltung prüft, welche Optionswege sich für eine ökologische Aufwertung eignen bzw. als Tauschflächen für diesen Zweck in Frage kommen und setzt diese Maßnahmen in den kommenden Jahren entsprechend um. Nicht dafür geeignete Flächen werden bei entsprechendem Interesse veräußert bzw. verpachtet.  

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.