Beschluss:
Über die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen.
Der Entwurf wird zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.