Der Rat löst alle Ausschüsse mit Ausnahme des Jugendhilfeausschusses und des Wahlausschusses und Kommissionen sowie die Besetzungsregelungen für Drittorganisationen auf.
Der Rat löst alle Ausschüsse mit Ausnahme des Jugendhilfeausschusses und des Wahlausschusses und Kommissionen sowie die Besetzungsregelungen für Drittorganisationen auf.