Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

4.1       Über die eingegangenen Stellungnahmen wird entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen.

 

4.2       a.         Die Entwürfe der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 werden zur          Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden        und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB             verabschiedet.

 

            b.         Die Entwürfe der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 werden zur          Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden        und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB             verabschiedet.

 

            c.         Die Entwürfe der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 werden zur          Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden        und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB             verabschiedet.

 

            d.         Die Entwürfe der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 69 werden zur          Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden        und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB             verabschiedet.

 

            e.         Die Entwürfe der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 werden zur          Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden        und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB             verabschiedet.

 

            f.         Die Entwürfe der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 88 werden zur          Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden        und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB             verabschiedet.

 

            g.         Die Entwürfe der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 96 werden zur          Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden        und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB             verabschiedet.

 

 


Herr Benden erklärte, dass sich der Beschluss auf die Änderung verschiedener Bebauungsplangebiete beziehen würde und daher eine separate Abstimmung durchgeführt werde.

Anschließend gab er den Ausschussmitgliedern die Möglichkeit, sich im Falle der potenziellen Befangenheit  entsprechend zu erklären.

 

Die Herren Markus Melchers und Christian Ebel erklärten sich für die Abstimmung zu Punkt 4.2a. für befangen; Herr Wilhelm-Josef Wolff erklärte sein Befangenheit zu den Punkten 4.2e. und 4.2f..


4.2a     17 Ja-Stimmen (Herr Melchers und Herr Ebel befangen)

4.2b     19 Ja-Stimmen

4.2c     19 Ja-Stimmen

4.2d     18 Ja-Stimmen (Herr Wolff befangen)

4.2e     18 Ja-Stimmen (Herr Wolff befangen)

4.2f      19 Ja-Stimmen

4.2g     19 Ja-Stimmen