Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 20 der Stadt Geilenkirchen wird hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche unter der Bedingung erteilt, dass sich ein zu errichtendes Gebäude zum Nachbargrundstück Liszstraße 11 hin als eingeschossig darstellt und zu diesem Grundstück hin über das Erdgeschoss hinaus keine Fenster eingebaut werden.


Herr Alexander Jansen teilte den Ausschussmitgliedern mit, dass sich zwischenzeitlich die Eigentümerin des Nachbargrundstückes (Lisztstraße 11) zu der Angelegenheit geäußert habe. Demnach stimme sie dem Vorhaben mit der Einschränkung zu, dass sich ein zu errichtendes Gebäude zu ihrem Grundstück hin als eingeschossiges Gebäude darstellen soll und über das Erdgeschoss hinaus keine Fenster zum Nachbargrundstück Lisztstraße 11 eingebaut werden sollen.

Die Nachbarin war durch den Antragsteller über das geplante Vorhaben informiert worden.  Sie begründete Ihren Wunsch damit, dass sie ihre Terrasse in ihrem Bereich habe.

 

Aufgrund entsprechender Anfragen aus den Reihen des Ausschusses führte Herr Jansen weiter dazu aus, dass aufgrund der Festezungen des Bebauungsplanes zur Zeit noch keine Bebauung am konkreten Standort zulässig sei. Diese Bebauungsmöglichkeit würde erst durch die zu erteilende Befreiung geschaffen. Was die Gebäudehöhe anbelange, so sei die Errichtung eines zweigeschossigen Gebäudes im Bebauungsplangebiet nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

Seitens der Verwaltung schlage man daher vor, dem Wunsch der Nachbarin im Beschlussvorschlag Rechnung zu tragen.

Zur Verdeutlichung ist ein entsprechender Lageplan als Anlage beigefügt.


einstimmig