Sitzung: 02.02.2011 Haupt- und Finanzausschuss
Bürgermeister Fiedler teilte mit, dass nach Rücksprache mit der
Kommunalaufsicht beim Kreis Heinsberg der Kämmerer und er folgenden Fahrplan
für die Beratung und Verabschiedung des Haushalts und des
Haushaltssicherungskonzepts für sachdienlich hielten:
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Sondersitzung
des HFA am 16. März
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Verabschiedung
von Haushalt und Haushaltssicherungskonzept durch den Rat am 13. April
Damit würde die Stadt Geilenkirchen einen der vom Innenministerium NRW
vorgezeichneten Wege beschreiten, die Kommunalaufsicht in den Stand zu setzen,
den Haushalt zu bewerten:
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage überschreite die in § 76 GO,
Abs. 1, S. 1, Nr. 1 – 3 genannten Schwellenwerte. Die Stadt Geilenkirchen
stelle ein nach § 76, Abs. 1 erforderliches Haushaltssicherungskonzept auf, das
nach Abs. 2 desselben § der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht bedarf. Es
sei davon auszugehen, dass die Kommunalaufsicht diese Genehmigung nicht
erteile, so dass die Stadt Geilenkirchen weiterhin in einer vorläufigen
Haushaltsführung verbleiben werde. Das Anzeigen der Verringerung der allg.
Rücklage nach § 76 versetze die Kommunalaufsicht jedoch in die Lage, der Stadt
Geilenkirchen neue Kreditaufnahmen, wenn auch in einem beschränkten Umfang, zu
gewähren. Aus diesem Grunde empfehle die Kommunalaufsicht der Stadt eine
zeitnahe Verabschiedung der Haushaltssatzung und des HSK und rate von einem
Verharren in der vorläufigen Haushaltsführung und dem bloßen Abwarten einer
Änderung des § 76 Abs. 2 GO ab. Es sei nämlich noch nicht abzusehen, wie das
Land NRW nach einer zu erwartenden Änderung des GFG im Mai 2011 die Ressourcen
für kommunenspezifische Fristen von Haushaltssicherungskonzepten ordnen werde
und wann die notwendigen Ausführungsverordnungen in Kraft träten. Im
Einvernehmen mit der Kommunalaufsicht beim Kreis Heinsberg schlage er deshalb
die zu Beginn genannten Termine 16. März und 13. April vor.