Bürgermeister Fiedler teilte mit, dass nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht beim Kreis Heinsberg der Kämmerer und er folgenden Fahrplan für die Beratung und Verabschiedung des Haushalts und des Haushaltssicherungskonzepts für sachdienlich hielten:

-          Sondersitzung des HFA am 16. März

-          Verabschiedung von Haushalt und Haushaltssicherungskonzept durch den Rat am 13. April

 

Damit würde die Stadt Geilenkirchen einen der vom Innenministerium NRW vorgezeichneten Wege beschreiten, die Kommunalaufsicht in den Stand zu setzen, den Haushalt zu bewerten:

 

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage überschreite die in § 76 GO, Abs. 1, S. 1, Nr. 1 – 3 genannten Schwellenwerte. Die Stadt Geilenkirchen stelle ein nach § 76, Abs. 1 erforderliches Haushaltssicherungskonzept auf, das nach Abs. 2 desselben § der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht bedarf. Es sei davon auszugehen, dass die Kommunalaufsicht diese Genehmigung nicht erteile, so dass die Stadt Geilenkirchen weiterhin in einer vorläufigen Haushaltsführung verbleiben werde. Das Anzeigen der Verringerung der allg. Rücklage nach § 76 versetze die Kommunalaufsicht jedoch in die Lage, der Stadt Geilenkirchen neue Kreditaufnahmen, wenn auch in einem beschränkten Umfang, zu gewähren. Aus diesem Grunde empfehle die Kommunalaufsicht der Stadt eine zeitnahe Verabschiedung der Haushaltssatzung und des HSK und rate von einem Verharren in der vorläufigen Haushaltsführung und dem bloßen Abwarten einer Änderung des § 76 Abs. 2 GO ab. Es sei nämlich noch nicht abzusehen, wie das Land NRW nach einer zu erwartenden Änderung des GFG im Mai 2011 die Ressourcen für kommunenspezifische Fristen von Haushaltssicherungskonzepten ordnen werde und wann die notwendigen Ausführungsverordnungen in Kraft träten. Im Einvernehmen mit der Kommunalaufsicht beim Kreis Heinsberg schlage er deshalb die zu Beginn genannten Termine 16. März und 13. April vor.