Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Grundstückseigentümern Kontakt aufzunehmen, um die Parkanlage vor dem St. Ursula Gymnasium zum „Christel-und-Hermann-Wassen-Platz“ zu benennen und als solchen zu kennzeichnen.

 


Stadtverordneter Grundmann erklärte, dass die SPD-Fraktion dem Antrag positiv gegenüber stehen würde. Die Fraktion würde es jedoch favorisieren, eine Straße in einem zukünftigen Neubaugebiet nach Christel und Hermann Wassen zu benennen.

 

Stadtverordneter Weiler führte aus, dass die CDU-Fraktion ebenfalls dafür sei, die Leistungen von Christel und Hermann Wassen angemessen zu würdigen. Er wies darauf hin, dass der von den Antragstellern, Herrn Nieren und Herrn Wolf, ausgesuchte Platz nicht im Eigentum der Stadt sondern im Eigentum des Bistums liegen würde. Vor einer Platzbenennung müsse daher mit dem Bistum Kontakt aufgenommen werden.

Weiterhin wies er auf eine frühere Diskussion im Rat hin. Man habe sich darauf verständigt, Straßen des nächsten Neubaugebietes, das nicht themengebunden sei, nach Schwester Barbara und Christel und Hermann Wassen zu benennen.

 

Beigeordneter Brunen erklärte, dass den Antragstellern der Umstand bewusst sei, dass der Platz nicht im Eigentum der Stadt liege. Es sei ebenfalls bereits mit der Schulleitung des St. Ursula Gymnasiums gesprochen worden. Man habe sich darauf verständigt, dass der Anregung genüge getan würde, wenn dem Antrag zugestimmt werde. Es könnten dann weitere Absprachen mit dem Bistum aufgenommen werden.

Stadtverordneter Benden sprach sich dafür aus, dem Vorschlag der Antragsteller zu folgen. Durch die Benennung eines Platzes im Innenstadtbereich werde eine größere Wirkung erzielt als bei der Benennung einer Straße in einem Außenort. Er schlug vor, den Platz als „Christel-und-Hermann-Wassen-Platz“ zu benennen.

 

Stadtverordneter Kravanja merkte an, dass optisch kein Unterschied zwischen dem Markt und dem Grundstück des Bistums festgestellt werden könne. Dies könne zu Verwirrungen führen. Die Bürgerliste rege daher an, einen anderen Platz zu finden.

 

Auf Nachfrage des Bürgermeisters Schmitz erläuterte Herr Nieren, weshalb der Platz vorgeschlagen werde. Zum einen liege der Platz zentral und in Sichtweite der ehemaligen Buchhandlung, die das Ehepaar Wassen geführt habe. Er liege darüber hinaus in Sichtweite der Synagoge und des Steins, den das Ehepaar gestiftet habe, sowie in der Nähe des Hauses Basten. Innerhalb von 70 Metern könne man daher zu Eckpunkten gelangen, die das Ehepaar Wassen in der Geilenkirchener Innenstadt geprägt habe bzw. die in einer besonderen Beziehung zum Ehepaar stünden. Darüber hinaus befänden sich zahlreiche Stolpersteine für ehemalige jüdische Mitbürger/innen im Stadtkern, die das Ehepaar noch persönlich gekannt habe. Weiterhin gebe es keine postalischen Probleme.

 

Herr Wolf ergänzte, dass die genaue Gestaltung und Größe des Platzes mit dem Gymnasium und dem Grundstückseigentümer abgestimmt werde und dem Rat ein entsprechender Vorschlag unterbreitet würde.

 

Auf Nachfrage erklärte Herr Nieren, dass Herr Wolf und er mit dem Vorschlag des Stadtverordneten Benden, den Platz als „Christel-und-Hermann-Wassen-Platz“ zu bezeichnen, einverstanden seien. Auch Christel Wassen habe wertvolle Arbeit geleistet und jüdische Mitmenschen stets in ihrem Haus empfangen. Sie habe auch nach dem Tod ihres Ehemannes noch viel Kontakt mit ihren jüdischen Bekannten gehalten und sie weiterhin unterstützt.

 

Stadtverordneter Mesaros führte aus, dass er die Argumente für die Benennung des zentralen Platzes für überzeugend halte. Nach dem Austausch der Argumente präferiere er die Benennung des Platzes anstelle einer Straße.

 

Stadtverordneter Speuser fragte nach, ob es sich bei dem Platz um die Parkanlage vor dem Gymnasium handle und nicht um die gesamte Parzelle, die in der Vorlage gelb eingezeichnet sei. Bürgermeister Schmitz bejahte die Frage.

 

Stadtverordneter Kleinen fragte nach, ob es möglich sei, ein größeres Areal, das die von Herrn Nieren benannten Eckpunkte umfasse, symbolisch zu benennen und dies nicht nur auf ein bestimmtes Flurstück einzugrenzen.

 

Bürgermeister Schmitz antwortete, dass er dies nicht befürworte, da der Bereich mehrfach durch Straßen unterbrochen würde.

 

Bürgermeister Schmitz formulierte den nachfolgenden Beschlussvorschlag und bat um Abstimmung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen.