Sitzung: 28.05.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Vorlage: 1899/2020
Beschlussvorschlag:
Über die eingegangenen Stellungnahmen während der Offenlage sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen.
Der Bebauungsplan Nr. 117 der Stadt Geilenkirchen wird gemäß den Planunterlagen als Satzung beschlossen.
Hierzu gab es keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Dem
Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.