Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschlussvorschlag:

 

Über die eingegangenen Stellungnahmen während der Offenlage sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 117 der Stadt Geilenkirchen wird gemäß den Planunterlagen als Satzung beschlossen.

 

 


Hierzu gab es keine Wortmeldungen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.