Sitzung: 28.05.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Vorlage: 1906/2020
Beschlussvorschlag:
Von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 104 der Stadt Geilenkirchen „An der Vikarie – Prummern“ wird hinsichtlich der Überschreitung des Bauvorhabens von der Baugrenze um 1,00 m, entsprechend der beigefügten Unterlagen, antragsgemäß befreit.
Hierzu gab es keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Dem
Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.