Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschlussvorschlag:

 

Von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 104 der Stadt Geilenkirchen „An der Vikarie – Prummern“ wird hinsichtlich der Überschreitung des Bauvorhabens von der Baugrenze um 1,00 m, entsprechend der beigefügten Unterlagen, antragsgemäß befreit.

 


Hierzu gab es keine Wortmeldungen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.