Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Wegen des erheblichen Kostenrisikos eines möglichen Änderungsverlangens durch die Stadt kann die Verwaltung ein solches nach wie vor nicht empfehlen. Es wird daher vorgeschlagen, von einem Änderungsverlangen gegenüber der Bahn abzusehen und die Verwaltung zu beauftragen, gemeinsam mit der WestVerkehr GmbH eine Buslinie zu realisieren, bei der sowohl die EÜ Am Lamersberg als auch die Thelensgracht nicht mehr in Anspruch genommen werden.

Im Anschluss an die Umsetzung der Maßnahmen durch die Bahn wird die Verwaltung gemeinsam mit dem WVER unter Beteiligung des Schwerbehindertenbeauftragen eine Möglichkeit suchen, um den Räumweg im Bereich der EÜ auf 1,30 m zu verbreitern.


Sachkundiger Bürger Ronneberger erläuterte den Antrag seiner Fraktion. Er sprach sich für einen breiteren und höheren Ausbau der Verkehrsunterführung aus. Daher solle die Stadt sich mit der Bahn in Verbindung setzen. Man könne die Rundungen wegfallen lassen, um so eine höhere Durchfahrthöhe zu erreichen. Dies würde bestimmt nicht zu einer Kostenbeteiligung der Stadt führen. Ferner sei eine barrierefreie Durchfahrt am Beeckfliess wünschenswert. 

 

Herr Scholz antwortete, dass man sich bereits mit der Bahn in Verbindung gesetzt habe. Dort habe man unmissverständlich mitgeteilt bekommen, dass jegliche Änderung der vorgestellten Planung zu einer Kostenbeteiligung der Stadt führen werde. Darüber hinaus habe man sich mit der WestVerkehr in Verbindung gesetzt und die Mitteilung erhalten, dass für die nächste Busgeneration eine Durchfahrthöhe von 3,85 m nicht auskömmlich sei.

 

Sachkundiger Bürger Pütz führte aus, dass für jede bauliche Gestaltung DIN Normen einzuhalten seien bezüglich der Barrierefreiheit. So sei ein Weg entlang des Beeckfliesses in einer Breite von ca. 1,5 bis 1,8 m herzustellen. Er beantrage daher, dass ein Termin mit dem Wasserverband, der Stadt und dem Schwerbehindertenbeauftragten anberaumt werde, um eine Lösung zu finden.

 

Stadtverordneter Weiler fragte nach woher die größere Durchfahrthöhe kommen solle.

 

Sachkundiger Bürger Ronneberger erklärte, dass bei einer Gestaltung der Durchfahrt mit einer Rundung nur in der Fahrbahnmitte eine Höhe von 3,85 m vorhanden sei. Dies führe zu einer verkehrstechnisch genehmigten Durchfahrt von Fahrzeugen mit einer Höhe von 2,85 m.

 

Herr Scholz stellte nochmals dar, dass eine Änderung der baulichen Ausführung auf jeden Fall zu einer Kostenbeteiligung führen werde.

 

Stadtverordnete Slupik lehnte eine Kostenbeteiligung der Stadt ab, zumal die WestVerkehr signalisiert habe, dass die vorgeschlagene Änderung der Durchfahrthöhe nicht ausreichend sei.

 

Herr Scholz sagte zu, dass die Verwaltung den von Herrn Pütz angestrebten Termin mit dem Wasserverband veranlassen werde und empfahl die Aufnahme in den Beschlussvorschlag mit der von der Verwaltung vorgeschlagenen Handlungsempfehlung.

 

Sachkundiger Bürger Steegers fragte nach, ob die Bahn beim Umbau keine DIN-Normen einhalten müsse.

 

Herr Scholz erklärte, dass DIN-Normen auch von der Bahn eingehalten werden müssen. Jedoch nur die Brückenbauwerke selbst. Für den unter dem Bauwerk entlang führenden Verbindungsweg sei die Stadt zuständig und die Stadt habe hier über die Einhaltung von DIN-Vorschriften zu entscheiden. Die Wegegestaltung sei Aufgabe der Stadt. Eine Änderung der Wege würde zu einer Kostenbeteiligung der Stadt führen.

 

Stadtverordneter Weiler sprach sich dafür aus, mit dem Wasserverband eine Einigung bezüglich der Wegeverbreiterung am Beeckfliess zu treffen, ohne dass hierfür eine Kostenbeteiligung für die Brückenbauwerke entstünde.

 

Sachkundiger Bürger Pütz stellte klar, dass er den Weg entlang des Beeckfliesses so breit wie möglich herstellen lassen wolle, in Absprache mit dem Wasserverband. Der Weg werde stark in Anspruch genommen von Menschen mit und ohne körperlicher Einschränkung.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.