Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Geilenkirchen beschließt die Eintragung der Fußfallstation Nr. 6 – Annagelung an das Kreuz als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Geilenkirchen, Teil A, lfd.-Nr. A44 II, gemäß dem Antrag des LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland.


Zum Tagesordnungspunkt gab es keine Wortmeldungen.


Abstimmungsergebnis:

 

Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.