Sitzung: 26.05.2020 Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1821/2020
Beschlussvorschlag:
Der Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Geilenkirchen beschließt die Eintragung der Fußfallstation Nr. 6 – Annagelung an das Kreuz als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Geilenkirchen, Teil A, lfd.-Nr. A44 II, gemäß dem Antrag des LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland.
Zum Tagesordnungspunkt gab es keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.