Sitzung: 26.05.2020 Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1825/2020
Beschlussvorschlag:
Der Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Geilenkirchen beschließt die Eintragung der Fußfallstation Nr. 7 – Christus am Kreuz als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Geilenkirchen, Teil A, lfd.-Nr. A44 III, gemäß dem Antrag des LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland.
Zum Tagesordnungspunkt gab es keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Der Beschlussvorschlag wurde
einstimmig zugestimmt.