Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Geilenkirchen beschließt die Eintragung der Fußfallstation Nr. 7 – Christus am Kreuz als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Geilenkirchen, Teil A, lfd.-Nr. A44 III, gemäß dem Antrag des LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland.

 


Zum Tagesordnungspunkt gab es keine Wortmeldungen.


Abstimmungsergebnis:

 

Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.