Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 8

Die Verwaltung erhält den Auftrag zu prüfen, ob ein Füßgängerüberweg an der Martin-Heyden-Straße eingerichtet werden kann. Zusätzlich soll die Fahrbahnmarkierung (Zick-Zack-Linie) bis zum Schild  „Einfahrt Verboten“ ergänzt, jeweils ein Blumenkübel zur Verengung der Fahrbahn auf jeder Straßenseite  aufgestellt und die Verbotsschilder eingerückt werden.

 


Sachverhalt:

Zur Vorstellung der Planungen erteilte Ausschussvorsitzende Hensen Herrn Dipl.-Ing. Dietmar Wilms vom Planungsbüro MWM-Gietemann das Wort. Er erläuterte ausführlich die Verkehrssituation sowie die mögliche Wendekreis- und Gehweggestaltung. Die mögliche Querungshilfe werde barrierefrei herstellt werden können und er hob hervor, dass bei Variante zwei möglicherweise der Baum nicht erhalten bleiben könne. Die geschätzten Baukosten würden bei Variante eins ca. 35.000,- € und bei Variante zwei ca. 45.000,- € betragen.

 

Stadtverordnete Slupik sprach sich für die Umsetzung der Variante zwei aus. Nur so könne eine sichere Verkehrsführung erreicht werden. Sie hob den Schutz der Kindergartenkinder nochmals hervor. Sollte der Baum nicht erhalten werden können, sprach sie sich für eine ausreichende Ersatzbepflanzung aus. An der Parksituation solle man bis zur Vorlage des Verkehrskonzeptes nichts ändern.

 

Stadtverordneter Kleinen sprach sich für die Umsetzung der Variante eins aus um das Chaos zu beseitigen. Der Baum solle erhalten bleiben. Zudem würden die Wurzeln die Fahrbahn angreifen, wenn diese zu nah an den Baum gerückt werde. Zusätzlich erkundigte er sich nach der Bauzeit für die Varianten.

 

Herr Wilms gab eine mögliche Bauzeit von eineinhalb bis zwei Monaten an.

 

Sachkundiger Bürger Pütz nahm die mögliche barrierefreie Gestaltung der Varianten positiv zur Kenntnis. Trotzdem bat er um Einbeziehung in die Planung als Schwerbehindertenbeauftragter. Die Matin-Heyden-Straße solle möglichst mit einer neuen Fahrbahndecke versehen werden. Zudem solle der seinerzeit entfallene Behindertenparkplatz ersetzt werden. In der Nähe befände sich ja ein integrativer Kindergarten.

 

Herr Scholz sagte Herrn Pütz die Beteiligung im Verfahren zu. Diese sei bisher coronabedingt unterblieben. Bezüglich des Parkplatzes werde er sich mit dem Ordnungsamt in Verbindung setzen.

 

Stadtverordneter Benden  sprach sich gegen eine Investition von 35 - 45.000,- € aus, da man sparsam denken müsse. Er sehe keine Sinnhaftigkeit in der Umsetzung des Projektes. Man solle das Parken bis zum Schild „Einfahrt Verboten“ verbieten, die Schilder einrücken und Blumenkübel zur Fahrbahnverengung einbauen. Nach einer ein- bis zweijährigen Testphase könne man prüfen, ob die Maßnahmen sinnvoll waren oder ob doch ein Wendehammer benötigt werde. Die Herstellung eines Fußgängerüberweges sollte umgesetzt werden.

In den letzten Jahren habe man viele stadtbildprägende Bäume entfernt. Man müsse um den Erhalt jeden Baumes kämpfen. Der Baum in der Martin-Heyden-Straße solle erhalten werden. In Bezug auf den Kindergarten sei der Baum auf jeden Fall zu erhalten.

 

Sachkundiger Bürger Ronneberger erkundigte sich, ob der Innenkreis des Wendeplatzes überfahrbar gestaltet werde. Dies wurde vom Planer bejaht. Der Verkehrsfluss in der Martin-Heyden-Straße werde sich durch den Neubau des Kindergartens an der Martin-Heyden-Straße noch ändern. Er spreche sich daher für die Variante eins und den Erhalt des Baumes aus.

 

Stadtverordneter Conrads regte eine Verlegung des Wendeplatzes in Richtung des Krankenhauses mit Anbindung des Parkhauses und der Zufahrt zwischen Krankenhaus und Kindergarten an. So könne der Baum erhalten bleiben und der Verkehr vernünftig geführt werden.

 

Stadtverordneter Benden wies auf die ablehnende Stellungnahme des Ordnungsamtes bezüglich des Wendeplatzes hin und dieser wolle er sich anschließen. Nach einer Probephase könne immer noch eine Anpassung im Rahmen des Verkehrskonzeptes erfolgen.

 

Stadtverordnete Banzet sprach sich für die Variante mit den Blumenkübeln aus, da die vom Planer vorgestellten Möglichkeiten sie nicht überzeugt hätten. Man solle das Geld sparen und dem kleinen Umbau einer Probephase unterziehen.

 

Stadtverordneter Jansen sprach sich dafür aus, den Überweg näher an das Krankenhaus zu verlegen, da dorthin die meisten Fußgänger abfließen.

 

Stadtverordnete Slupik bat um eine Verschiebung des Beschlusses und den Planungsauftrag zu erneuern.

 

Dem widersprach Stadtverordneter Benden und erinnerte an seinen Vorschlag und an die Einschätzung des Ordnungsamtes. Ein noch größerer Wendeplatz werde entsprechend teurer.

 

Stadtverordneter Weiler erinnerte an die ursprüngliche Idee zur Einrichtung eines Wendeplatzes. So sollte über den Wendeplatz das Parkhaus angeschlossen werden. Er spreche sich ebenfalls für den Erhalt des Baumes aus.

 

Letztlich erkundigte sich Stadtverordneter Benden über die Kosten einer erneuten Planung eines Wendeplatzes in Richtung Krankenhaus.

 

Der sachkundige Bürger Banzet sprach sich ebenfalls für die vorgeschlagene günstigere Variante aus. Man müsse schließlich die Entwicklung des städtischen Haushaltes beachten.

 

Herr Scholz ergänzte, dass bei einer Anbindung des Parkhauses und der Einfahrt des Krankenhauses zusätzlich Grunderwerb getätigt werden müsste und die bestehenden Einfahrten an die künftigen Verhältnisse mit erheblichem Aufwand angepasst werden müssten. Weiterhin würde der Wendekreis dann so groß, dass der Platz für die Nebenanlagen nicht mehr ausreichen werde. Er fasste den bestehenden Beschlussvorschlag wie folgt zusammen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschlussvorschlag wurde mehrheitlich zugestimmt.