Auf Nachfrage teilte Herr Scholz mit, dass der Kreis Heinsberg mit der Ermittlung der Rechtsnachfolger/Eigentümer der Altlastenverdachtsfläche an der Herzog-Wilhelm-Straße beschäftigt sei. Die Fräßkante in der Herzog-Wilhelm-Straße werde im Laufe der Woche beseitigt.

 

Stadtverordneter Benden trug vor, dass Belgien die Möglichkeit erwäge in Stavlot bei Malmedy und Plateau von Herve ein Atommüllendlager zu errichten. Diese Standorte befänden sich nur 42 bzw. 64 km von Geilenkirchen entfernt. Die belgische Bevölkerung wurde am 04.04.2020 darüber informiert und erhielt nur eine sehr kurze Einspruchsfrist. Die Stadt Aachen und verschiedene Eifelgemeinden würden sich gegen die Standorte der Atommüllendlager zur Wehr setzen und würden eine Resolution in Erwägung ziehen. Man Verstoße mit der Standortwahl gegen bisher übliche Gepflogenheiten innerhalb der Europäischen Union. Er beantrage daher, dass sich der Bürgermeister mit dem Kreis Heinsberg/Landrat in Verbindung setze, um sich ggfls. der Resolution anzuschließen.

 

Bürgermeister Schmitz teilte mit, bisher keine Informationen diesbezüglich erhalten zu haben und sagte zu, sich mit dem Landrat in Verbindung zu setzen.

 

Herr Michael Jansen erläuterte das übliche Verfahren in NRW. Ein Beteiligungsverfahren mit der Stadt Geilenkirchen wurde von Belgien bisher nicht eingeleitet. Sollte dies der Fall sein, werde der Stadtrat entsprechend informiert und ggfls. um eine Stellungnahme gebeten.

 

Sachkundiger Bürger Ronneberger sprach sich dafür aus, beim Bauvorhaben des Finanzamtes darauf einzuwirken, dass das Flachdach des Neubaus begrünt werde.

 

Stadtverordneter Kleinen beantragte die Gewinnung neuer Verteilstationen für die Gelben Säcke und sprach insbesondere die Tankstellen im Stadtgebiet an. Die vorhandenen Verteilstationen seien nicht für alle zu erreichen und verfügten über einen eingeschränkten Service zu bestimmten Zeiten.

 

Beigeordneter Brunen erwiderte, dass es sehr problematische sei überhaupt Verteilstationen zu gewinnen bzw. bestehende zu erhalten. Nächstes Jahr werde sich das Problem durch die Einführung der Gelben Tonne erledigen. Die Stadtverwaltung biete derzeit Gelbe Säcke am Ausgang Richtung Parkhaus an.

 

Bezüglich der Dachbegrünung auf dem Neubau Finanzamt sagte Herr Michael Jansen zu, sich mit dem Bauträger in Verbindung zu setzen.  Gleichzeitig stellte er aber klar, dass es sich hierbei lediglich um eine Anregung handeln könne, der der Bauträger nicht zwingend folgen müsse.

 

Sachkundiger Bürger Pütz erinnerte an seinen Antrag wieder einen Behindertenparkplatz in der Martin-Heyden-Strasse einzurichten, als Ersatz für den seinerzeit entfallenen.

 

Beigeordneter Brunen sagte Herrn Pütz eine Terminvereinbarung bezüglich eines Ortstermins zu.

 

Sachkundiger Bürger Benend erkundigte sich nach der noch ausstehenden Anwohnerversammlung für den Ausbau der Straße Im Viereck.

Herr Scholz erwiderte, dass derzeit noch keine geeignete Räumlichkeit gefunden werden konnte an der die coronabedingten Auflagen erfüllt werden könnten. Sobald Einwohnerversammlungen wieder möglich sein werden, erhielten die Eigentümer entsprechend Einladungen und der Ausbau könne vorangetrieben werden.

 

Sachkundiger Bürger Ronneberger fragte nach, wann die Auflagen bezüglich dem Bau von Carports und Terrassen in der Fliegerhorstsiedlung entfallen könnten.

 

Herr Michael Jansen antwortete, dass ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst worden sei und aktuell im Entwurf erarbeitet werde. Hierbei versuche man auch auf die Bauwünsche der Anwohner einzugehen. Den Entwurf wolle man nach der Sommerpause in die politischen Gremien einbringen.

 

Sachkundiger Bürger Steegers sprach sich für die Berücksichtigung des landwirtschaftlichen Verkehrs, der Feuerwehr und LkW-Verkehrs bei der Gestaltung der Eisenbahnunterführung bei Würm aus (TOP 3).

 

Ausschussvorsitzende Hensen wies Herrn Steegers darauf hin, dass nach Abschluss der Beratung zu TOP 3 und Abstimmung das Thema beendet sei.

 

Stadtverordneter Weiler fragte nach, ob seitens der belgischen Atommülllager eine Beteiligungspflicht der Stadt Geilenkirchen bestünde, da der Kreis Heinsberg nicht unmittelbar an das belgische Staatsgebiet angrenzt.

 

Herr Michael Jansen erklärte, dass im Rahmen der abgestimmten Beteiligungsverfahren der Vorhabenträger auf mögliche Auswirkungen abstellen müsse. Ob mögliche Auswirkungen zu befürchten seien, werde üblicherweise innerhalb der Vorhabenplanung gutachterlich geprüft. Eine Beteiligungspflicht, die sich nach der Kilometerentfernung bemisst, gebe es jedenfalls nicht.