Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

Herr Goertz erklärte, dass der Quartalsbericht dieses Mal nicht wie gewohnt mit der Einladung zur Sitzung habe zugestellt werden können, da es nicht möglich gewesen sei, die zweimal jährlich erscheinenden Ausführungen des Arbeitskreises Steuerschätzung rechtzeitig in den Quartalsbericht einzuarbeiten. Daher werde er die Ergebnisse nun vortragen. Herr Goertz fasste zusammen, dass der ursprüngliche Planansatz ein Defizit von ca. 2 Mio. € ausgewiesen habe. Aufgrund der Mehraufwendungen und Mindererträge durch die Coronapandemie schätze er das Defizit auf 6,75 Mio. €. Die Landesregierung schlage in einem Gesetzesentwurf vor, die Corona bedingten Mehraufwendungen und Mindererträge zu isolieren und diese ab dem Jahr 2025 über maximal 50 Jahre abzuschreiben. Dies würde den Haushalt jährlich mit einem Aufwand von 93.000 € belasten. Dies bedeute jedoch gleichzeitig, dass ein Nachtragshaushalt nicht erforderlich sei, da die Planverschlechterung ohne die Corona bedingten Kosten minimal sei.

Der Quartalsbericht ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Auf Nachfrage des Stadtverordneten Mesaros führte Herr Goertz aus, dass eine Abschreibung grundsätzlich nicht dem Prinzip der Generationengerechtigkeit entspreche. Es mangele jedoch an Alternativen.

 

Stadtverordneter Weiler erkundigte sich, wo das Defizit in den Jahren 2021 bis 2024 im Haushalt ausgewiesen werde und ob man die Abschreibungsdauer verkürzen könne, wenn die Haushaltslage dies zulasse. Darüber hinaus fragte er, ob die fehlenden Einnahmen aufgrund von Ordnungswidrigkeitenverfahren im Bereich des ruhenden Verkehrs durch solche aufgrund von Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung ausgeglichen werden könnten.

 

Herr Goertz erläuterte, dass sich die Corona bedingten Kosten nicht auf die Haushaltsjahre 2021 bis 2024 auswirken würden. Diese würden als außerordentliche Leistungen behandelt, in der Bilanz aktiviert und abgeschrieben. Zudem bestehe keine Pflicht, über 50 Jahre abzuschreiben. Falls sich die Gewerbesteuererträge besser entwickeln würden als erwartet, könne man einen Teil der Kosten bereits in diesem Jahr tilgen.

 

Beigeordneter Brunen ergänzte, dass mittlerweile zwar 60-70 Bußgeldverfahren aufgrund von Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung angestoßen worden seien, diese jedoch die Mindereinnahmen durch die Kontrollen des ruhenden Verkehrs nicht ausgleichen könnten.

 

Auf Nachfrage des Stadtverordneten Volles erläuterte Herr Grünewald, dass es die Möglichkeit zur Kurzarbeit für kommunale Einrichtungen erst ab Ende April gegeben habe. Da zu diesem Zeitpunkt verschiedene Einrichtungen wieder ihren Betrieb aufgenommen hätten, sei von der Kurzarbeit abgesehen worden.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nahm die Information der Verwaltung über die Entwicklung der Haushaltslage im 1. Quartal 2020 zur Kenntnis.