Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

Frau Wolf als Integrationsbeauftragte der Stadt präsentierte die Verwendung der Integrationspauschale seit dem 01.01.2019 (s. Anlage).

Aufgrund der Corona-Krise seien geplante Projekte in den vergangenen Monaten nicht realisierbar gewesen. Diese konnten teilweise verschoben werden.

Der Bund habe aufgrund dessen den Förderzeitraum bis zum 30.11.2021 verlängert. Die Mittel könnten in dieser Zeit genutzt werden.

 

Zur Erarbeitung der Themenschwerpunkte sei eine Abfrage am Runden Tisch erfolgt. Insgesamt würden Kinder den Schlüssel zu einer gelungenen Integration darstellen, da diese einfacher eine neue Sprache erlernen könnten und diese dann in die jeweiligen Familien transportierten.

 

Bislang würde jede Kommune im Kreisgebiet eigene Projekte aufstellen und nach Lösungen für individuelle Problemstellungen suchen. Das kommunale Integrationszentrum des Kreises Heinsberg stelle nun eine Anlaufstelle für die Kommunen dar. Somit könne eine Bündelung der Ressourcen und Vernetzung untereinander erreicht werden.

 

Hinsichtlich der Förderzwecke habe der Fördergeber klare Vorgaben gemacht. So dürften beispielsweise Geflüchtete nicht doppelt von verschiedenen Fördermaßnahmen aus verschiedenen Förderprogrammen profitieren (Doppelförderung). Zudem gebe es die Vorgabe, dass der Anteil der geflüchteten Teilnehmer jeweils mind. 51 % betragen müsse. Dies sei gerade bei Projekten, die in Schulen angeboten werden sollen, schwierig. Diese Projekte würde man im jeweiligen Klassenverband durchführen wollen, die Quote könne dort jedoch nicht immer erreicht werden.

 

Herr Pütz erkundigte sich, ob auch Kinder mit Behinderung von diesen Projekten profitieren könnten. Dies bejahte Frau Wolf. Hier gab Herr Pütz den Hinweis an die anwesenden Schulleiter, dass auch mit der Unterstützung von GIPS (Gehandicapten Informatie Projekt Scholen) Programme aufgelegt werden könnten.

 

Frau Thelen fragte nach, ob man sich hinsichtlich der Doppelförderung damit in einer Konkurrenz zu Förderprogrammen des BAMF befände. Dies bestätigte Frau Wolf. Anerkannte Geflüchtete könnten Maßnahmen besuchen, die von dort gefördert werden. Diese Personen dürften dann jedoch nicht an Projekten teilnehmen, die anderweitig finanziert würden.