Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschlussvorschlag:

• Die Verwaltung erarbeitet zeitnah einen differenzierten Raumbestands- und Raumbelegungsnachweis der städtischen Grundschulen und schreibt diesen regelmäßig schuljahresbezogen fort.

• In diesem werden Räume differenziert nach Klassenräumen, Fachräumen, OGS - Räumen, Räumen der gemeinsamen Nutzung, Verwaltungsräumen und Technikräumen dargestellt.

• Der erarbeitete differenzierte Raumbestands- und Raumbelegungsnachweis der städtischen Grundschulen wird dem Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport und Kultur in der Sitzung am 12.11.2020 vorgestellt.

• Der fortgeschriebene Raumbestands- und Raumbelegungsnachweis wird dem Fachausschuss jährlich vorgestellt.

• Frühzeitig stellt die Verwaltung dem Fachausschuss die daraus resultierenden Maßnahmen zur bedarfsgerechten Planung an den städtischen Grundschulen vor.

 

 


Frau Thelen stellte die Hintergründe des Antrages heraus. Im Hinblick auf den kommenden Rechtsanspruch auf OGS-Betreuung solle schon frühzeitig mit den entsprechenden Planungen begonnen werden. Da der Antrag in der ausgefallenen Sitzung am 12.03.2020 beraten werden sollte, sei das Datum im 3. Unterpunkt der Beschlussfassung auf das Datum der nächsten Sitzung, dem 12.11.2020, abzuändern.

 

Herr Fröschen ergänzte, dass es in der Vergangenheit bereits im Kita-Bereich Probleme wegen des Rechtsanspruchs auf Betreuung für U3-Kinder gegeben habe und man dies umgehen wollte. Darauf entgegnete Herr Speuser, dass die Verwaltung die Veränderungen in diesem Bereich immer berücksichtigt habe und entsprechend agiert hätte. Zudem handele es sich bei diesem geforderten Raumnachweis um eine Angelegenheit der Verwaltung. Herr Mesaros erläuterte, dass es im Kita-Bereich einen sprunghaften Anstieg der zu betreuenden Kinder aufgrund des Rechtsanspruchs gegeben habe, dies sei bei der OGS-Betreuung nicht der Fall. Ungehindert dessen, könne man vorausschauend vorgehen. Herr Benden wandte ein, dass Fr. Knickmeier-Soudani schon darauf hingewiesen habe, dass die für die OGS-Betreuung zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten nicht immer ausreichend seien. Der Antrag sei daher nicht unbegründet.

 

Herr Banzet fragte nach, wie hoch der Aufwand für die Verwaltung sei, einen solchen Raumnachweis zu erstellen. Daraufhin gab Herr Brunen, dass die Schulentwicklungsplanung auch ohne den gestellten Antrag zu erledigen sei. Hierbei sei eine vorausschauende Planung unabdingbar. Der vorangestellte Vergleich zwischen dem Rechtsanspruch im Kita-Bereich und nun für die OGS-Betreuung könne nicht aufrechterhalten werden. Der Rechtsanspruch ab dem Jahr 2025 werde im Blick gehalten. Allerdings habe es für den Ausbau der Kindertagesbetreuung diverse Förderprogramme gegeben, die man aufgrund der Vorgehensweise habe nutzen können. Wäre noch frühzeitiger geplant worden, hätte man diese Fördergelder nicht erhalten. Dies solle für die OGS-Betreuung ebenfalls geschehen um den städtischen Haushalt zu entlasten.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.