Beschluss:
Von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 104 der Stadt Geilenkirchen „An der Vikarie – Prummern“ wird hinsichtlich der Überschreitung des Bauvorhabens von der Baugrenze um 1,00 m, entsprechend der beigefügten Unterlagen, antragsgemäß befreit.
Stadtverordneter Münchs verließ aufgrund seiner Befangenheit den Raum.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.