Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschluss:

 

Von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 104 der Stadt Geilenkirchen „An der Vikarie – Prummern“ wird hinsichtlich der Überschreitung des Bauvorhabens von der Baugrenze um 1,00 m, entsprechend der beigefügten Unterlagen, antragsgemäß befreit.

 


Stadtverordneter Münchs verließ aufgrund seiner Befangenheit den Raum.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.