Beschluss:

 

Der Rat stellt das Vorliegen der Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für den Abschlussstichtag 31.12.2019 fest und beschließt, von der Befreiung Gebrauch zu machen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den erforderlichen Beteiligungsbericht gem. § 117 zu erstellen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.