Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass Betreuungsplätze in Geilenkirchen, die seit 2008 im Rahmen der U3-Investitionsprogramme geschaffen wurden, vorrangig mit Kindern unter drei Jahren belegt werden und bei Abweichungen in begründeten Einzelfällen die Zweckbindung weiterhin als erfüllt gilt. Der Ausschuss macht insofern mit Wirkung ab dem 01.08.2020 von seinem Recht nach § 55 Abs. 2 KiBiz Gebrauch.


Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Wortmeldungen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.