Herr Winkens fragte nach, ob es für die seit 08.06.2020 eingeschränkte Betreuung in den Kindertageseinrichtungen und die damit verbundene Verringerung der jeweils vereinbarten Betreuung um 10 Stunden ein einheitliches Konzept gebe oder jede Einrichtung selber entscheide, wie die individuelle Betreuung sichergestellt werden könne. An den Jugendamtselternbeirat sei heran getragen worden, dass eine Kita in einem Fall beispielsweise statt der regulären 25 Stunden nur 10 Stunden Betreuung für das Kind angeboten habe. Herr Lehnen gab an, dass es eine Konferenz mit den Leitungen der Einrichtungen gegeben habe. Hierbei sei die Vorgehensweise der Kitas abgefragt worden. Insgesamt würden die individuellen Bedarfe der Eltern, soweit möglich, berücksichtigt werden. Von dem genannten Fall habe man keine Kenntnis.