Beschluss:
Die Stadt Geilenkirchen verzichtet
für die Monate Juni und Juli 2020 auf die Erhebung der Hälfte der jeweiligen
Elternbeiträge auf der Grundlage der Satzung über die Erhebung von
Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in
Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Bereits in vollem Umfang
gezahlte Beiträge werden anteilmäßig erstattet.
Außerdem verzichtet die Stadt
Geilenkirchen für die Monate Juni und Juli 2020 auf die Erhebung der
OGS-Beiträge durch den Träger der OGS.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.