Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschluss:

 

Die Stadt Geilenkirchen verzichtet für die Monate Juni und Juli 2020 auf die Erhebung der Hälfte der jeweiligen Elternbeiträge auf der Grundlage der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Bereits in vollem Umfang gezahlte Beiträge werden anteilmäßig erstattet.

 

Außerdem verzichtet die Stadt Geilenkirchen für die Monate Juni und Juli 2020 auf die Erhebung der OGS-Beiträge durch den Träger der OGS.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.