Sitzung: 24.06.2020 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1932/2020
Beschluss:
Der Rat der Stadt Geilenkirchen wählt Stadtverwaltungsrat Stephan Scholz mit Wirkung vom 01. Juli 2020 für die Dauer von 8 Jahren zum Beigeordneten. Er wird als Wahlbeamter auf Zeit gem. § 2 Abs. 3 der Eingruppierungsverordnung NRW in die Besoldungsgruppe A 14 eingruppiert.
Bürgermeister Schmitz informierte
über die formellen Voraussetzungen zum Ablauf der Wahl des Beigeordneten. Die
Wahl richte sich nach § 71 GO NRW. Beigeordnete seien kommunale Wahlbeamte, die
vom Rat in öffentlicher Sitzung für die Dauer von acht Jahren gewählt würden.
Falls in Ausnahmefällen das Bedürfnis bestehen sollte, noch vor der Wahl eine
Aussprache über die Person des Bewerbers durchzuführen, sei die Öffentlichkeit
für diese Aussprache auszuschließen.
Bürgermeister Schmitz führte
weiter aus, dass sich die Wahl nach § 50 Abs. 2 GO NRW richte. Danach würde
grundsätzlich offen abgestimmt, sofern dem niemand widerspreche und eine
geheime Abstimmung beantrage.
Wie der Sitzungsvorlage zu
entnehmen sei, werde nach Abschluss des Auswahlverfahrens vorgeschlagen, Herrn
Stadtverwaltungsrat Stephan Scholz mit Wirkung vom 01.07.2020 für die Dauer von
acht Jahren zum Beigeordneten zu wählen. Er werde als Wahlbeamter auf Zeit nach
den Vorschriften der Eingruppierungsverordnung eingruppiert. Entsprechend der
Einwohnerzahl Geilenkirchens erfolge die Eingruppierung nach Besoldungsgruppe A
14 und A 15. Die höhere Gruppe könne in Anspruch genommen werden, wenn die
Einwohnerzahl die Mitte zwischen der unteren und der oberen Grenze ihrer
Größenklasse überschritten habe oder nach Wiederwahl. Der Verwaltungsvorschlag
sehe eine Eingruppierung nach Besoldungsgruppe A 14 vor. Angesichts der
aktuellen Entwicklung der Einwohnerzahl und der stetig steigenden Verantwortung
in der Funktion des Beigeordneten sollte in absehbarer Zeit über eine
Höhergruppierung entschieden werden.
Eine Aussprache seitens der
Stadtverordneten war nicht gewünscht.
Stadtverordneter Banzet erklärte,
dass es immer guter Brauch gewesen sei, die Beigeordneten in geheimer
Abstimmung zu wählen. Er beantragte geheime Abstimmung.
Als Stimmzähler wurden die
Stadtverordneten Grundmann und Speuser bestimmt.
Bürgermeister Schmitz rief die
Stadtverordneten in alphabetischer Reihenfolge zur Stimmabgabe auf.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
32 |
Nein: |
1 |
Enthaltung: |
2 |
Bürgermeister Schmitz gratulierte Herrn Scholz in feierlicher Form und wünschte ihm für seine neuen Aufgaben viel Erfolg und alles Gute.
Herr Scholz bedankte sich bei Bürgermeister Schmitz. Er freue sich sehr über das überwältigende Wahlergebnis und über den Vertrauensvorschuss, der hiermit verbunden sei. Er trete in große Fußstapfen seiner Vorgänger und wisse dies zu schätzen und zu respektieren. Er werde die vertrauensvolle Arbeit gemeinsam mit den Stadtverordneten, den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Verwaltung weiterführen. Er erklärte, dass er die Wahl annehme und bedankte sich bei allen Anwesenden.