Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

a)      Bürgermeister Schmitz teilte mit, dass die Auswirkungen der Corona bedingten Schließung der Verwaltung aktuell besonders noch beim Bürgerbüro spürbar seien. Nach der vollständigen Schließung der Verwaltung sei das Bürgerbüro als erste publikumsintensive Einheit wieder geöffnet worden und habe die entstandenen Rückstände nach vorheriger Terminvereinbarung abgearbeitet. Dieses System habe sich grundsätzlich auch im Sinne der Bürgerfreundlichkeit bewährt und würde so auch von den meisten Verwaltungen im Kreis praktiziert.

In den letzten Wochen seien die Publikumszeiten wieder auf den regulären Stand erweitert worden. Nach wie vor sei ein stark erhöhtes Publikumsaufkommen zu verzeichnen, was zeitweise zu längeren Wartezeiten führe. Hinzu komme der Umstand, dass die Räumlichkeiten des Bürgerbüros nur von wenigen Personen gleichzeitig betreten werden dürften. Dies habe vereinzelt zu einer Warteschlange auf dem Marktplatz geführt.

Das Bürgerbüro sei aktuell mit 3,5 Stellen besetzt. Dies stelle eine Unterbesetzung gegenüber der Startaufstellung bei Einrichtung des Bürgerbüros dar. In den letzten Wochen sei neben dem erhöhten Publikumsandrang noch erschwerend hinzugekommen, dass urlaubsbedingte Abwesenheitszeiten und zeitgleich unvorhergesehene Krankheitszeiten oftmals zu zusätzlichen personellen Engpässen geführt hätten, die eine zeitweise Schließung des Bürgerbüros notwendig gemacht hätten.

Dies habe verständlicherweise zu Unmut bei den Bürgerinnen und Bürgern geführt, die ihren geplanten Besuch im Bürgerbüro kurzfristig hätten verschieben müssen.

Er habe auf diese Entwicklung frühzeitig reagiert, indem er einen Info-Point als erste Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger eingerichtet habe. Hier könnten Terminvereinbarungen getroffen und erste Informationen erfragt werden. Gleichzeitig sei die Info-Theke im Bürgerbüro permanent besetzt worden. Dieses zusätzliche Angebot habe vorübergehend durch den Einsatz der Auszubildenden gewährleisten werden können, die sich hier in hervorragender Weise eingebracht hätten.

Dennoch strebe er eine dauerhafte stabile Lösung an, indem er durch Umsetzungen ohne Stellenmehrung eine Verstärkung der personellen Ausstattung des Bürgerbüros erreichen wolle. Über weitere Entwicklungen werde er den Rat zeitnah informieren.

 

b)      Bürgermeister Schmitz informierte außerdem darüber, dass nach Mitteilung der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Heinsberg in Kürze an einem Wirtschaftsweg an der Bischof-Pooten-Straße in der Nähe des Kreisverkehrs nach Grotenrath eine Eiche gefällt werden solle. Laut Kreisverwaltung habe sich der Zustand der Eiche in den letzten Jahren deutlich verschlechtert, sodass aus Gründen der Verkehrssicherung der Baum zu fällen sei.

Der Baum sei als Naturdenkmal ausgewiesen. Allerdings handle es sich hierbei nicht um ein Denkmal im Sinne des Denkmalschutzes. Es handle sich vielmehr um ein Naturdenkmal auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes. Die Zuständigkeit für die Durchführung dieses Gesetzes, einschließlich der Berücksichtigung des Baumes als Naturdenkmal, liege beim Kreis.