Beschlussvorschlag:

 

Über die während der Offenlage sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung abgewogen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 116 der Stadt Geilenkirchen wird gemäß den Planunterlagen als Satzung beschlossen.

 

 


Hierzu gab es keine Wortmeldungen.


Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.