Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Beschlussvorschlag:

 

Der Bebauungsplan Nr. 115 der Stadt Geilenkirchen wird zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.


Herr Bernd Niedermeier vom Büro MWM Gietemann, Städtebau, Verkehr, Entwässerung aus Aachen stellte den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 115 „Fliegerhorstsiedlung Teveren“ zur frühzeitigen Beteiligung -insbesondere der Öffentlichkeit- anhand der als Anlage zur Niederschrift beigefügten Power-Point-Präsentation vor.

Er beschrieb den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes und gab einen kurzen Überblick über die städtebauliche Entwicklung der letzten Jahre. Nachdem er den Siedlungsbestand aufgezeigt hatte, nannte er die Eckpunkte der auf dem durch den Rat der Stadt beschlossenen Entwicklungsszenario V fußenden Planungen. Anschließend ging er näher auf die wesentlichen Planinhalte und Festsetzungen des Bebauungsplanes ein.

Das homogene Erscheinungsbild der Siedung solle erhalten bleiben. Hierzu seien u. a. Festsetzungen hinsichtlich der Fassadenfarben, der Vorgartengestaltung und der Anordnung von Garagen und Carports vorgesehen. Dem ggf. bestehenden Mehrbedarf an Wohnfläche werde durch das geplante Baufenster mit der Möglichkeit von Anbauten an den rückwärtigen Gebäudeseiten Rechnung getragen.

Nachdem er auf die ökologischen Festsetzungen und den Schallschutz eingegangen war, beendete er seinen Vortrag mit dem Hinweis auf ein zusätzliches Infoschreiben an die Bewohner, das im Vorfeld der Öffentlichkeitsbeteiligung verschickt werden solle.   

 

In der sich anschließenden Diskussion wurden durchweg die strengen Gestaltungsfestsetzungen des Bebauungsplanes bemängelt. Hierdurch würde wenig Spielraum für eine individuelle Gestaltung der Gebäude zugelassen. Herr Ronneberger thematisierte dies beispielhaft an den Regelungen zur Fassadengestaltung und den Vorgaben zur Gestaltung der Hauseigänge. Die Siedlung stehe nicht unter Denkmalschutz und er wünsche weniger „militärisch, preußische Regelungen“ um den persönlichen Ansprüchen der Grundstückeigentümer gerecht zu werden.

 

Auch Herr Schumacher wünschte mehr Freiheit bei der Gestaltung und sprach sich dafür aus, Garagen in Grundstücksnähe zuzulassen.

 

Herr Rainer Jansen schloss sich der Ansicht von Herrn Ronneberger an. Auch er sah in den Festsetzungen des Bebauungsplanes unnötige Einschränkungen und stellte die Frage, ob das Erscheinungsbild der Siedlung denn unbedingt einheitlich sein müsse und bemängelte in diesem Zusammenhang die Regelungen zur den Dächern der Carports.

 

Herr Scholz betonte, dass es sich bei dem vorliegenden Papier um einen Vorentwurf handele. Dieser sei Grundlage, um mit den Bürgern ins Gespräch zu kommen. Jeder sei eingeladen, seine Anregungen und Bedenken zu äußern. Diese würden abgewogen und dann Schritt für Schritt eingearbeitet. Parallel zum Bebauungsplanverfahren sei bereits zusätzlich ein Quartiersmanagement eingerichtet worden. Die Eröffnung des Quartierbüros mit entsprechender Auftaktveranstaltung sei für den 10.09.2020 terminiert. Auch über diese künftig unmittelbar in der Siedlung eingerichtete Institution bestehe die Möglichkeit eines Austausches zum Thema. 

 

Da bei einem Großteil der Ausschussmitglieder offensichtlich Unklarheit dahingehend bestand, welche Auswirkungen der zu diesem Tagesordnungspunkt zu fassende Beschluss haben würde, stellte Ausschussvorsitzender Conrads klar, dass der Beschuss als erster Schritt und Start des Bebauungsplanverfahrens unabdingbar sei. Erst mit einem entsprechenden Beschluss im Ausschuss und später im Rat der Stadt könne das Bebauungsplanverfahren weiter betrieben werden.

 

Herr Michael Jansen bestätigte die Ausführungen des Ausschussvorsitzenden und stellte heraus, dass man die Öffentlichkeitsbeteiligung nur dann ermögliche, wenn der heutige Beschluss positiv gefasst werde. Von einer Verabschiedung des Bebauungsplanes in der Ratssitzung am 02.09.2020 könne aus verfahrensrechtlichen Gründen noch keine Rede sein. Auch innerhalb der Verwaltung habe es zu einigen Festsetzungen des Bebauungsplanes ähnliche Diskussionen und auch Bedenken gegeben. Gerade das Bauleitplanverfahren eröffne die Möglichkeit, die verschiedensten Aspekte aus der Beteiligung im Verfahren abzuwägen.

 

Herr Schäfer zitierte den Beschlussvorschlag der Verwaltung. Aufgrund der Formulierung sei offensichtlich, dass es vorliegend lediglich um den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren und nicht um den Beschuss des Bebauungsplanentwurfes gehe. 

 

Auch Herr Niedermeier zeigte sich von den Einwänden nicht überrascht. Dies sei aus seiner Sicht ein ganz normaler Prozess. Nach dem erforderlichen Beschluss in der Ratssitzung starte das Verfahren. Unter Einarbeitung der sich aus den Beteiligungen ergebenden Aspekte werde dann ein überarbeiteter, sich am Entwicklungskonzept orientierender Bebauungsplan erarbeitet. 

 

Vor der Abstimmung kamen Zweifel an der Beschlussfähigkeit des Ausschusses auf. Nachdem die sachkundigen Bürger Herr Eggert und Herr Dr. Plum die Teilnahme an der Ausschusssitzung beendet hatten, waren mehr Ratsherrn als sachkundige Bürger anwesend und der Ausschussvorsitzende stellte die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. 


Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschlussvorschlag wurde mehrheitlich zugestimmt.