Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschlussvorschlag:

 

a)     Gem. § 60 Abs. 1 S. 1  GO NRW beschließt der Haupt- und Finanzausschuss im Wege einer Dringlichen Entscheidung die Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen (§ 83 GO NRW) zu Punkt 1 der Vorlage.

 

b)     Gem. § 60 Abs. 1 S. 1  GO NRW beschließt der Haupt- und Finanzausschuss im Wege einer Dringlichen Entscheidung die Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen (§ 83 GO NRW) zu Punkt 2 der Vorlage.

 

c)      Gem. § 60 Abs. 1 S. 1  GO NRW beschließt der Haupt- und Finanzausschuss im Wege einer Dringlichen Entscheidung die Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen (§ 83 GO NRW) zu Punkt 3 der Vorlage.

 

Die Entscheidungen sind dem Rat zur Genehmigung vorzulegen (§ 60 Abs. 1 S. 3 GO NRW).

 


Beigeordneter Brunen beantwortete die Fragen des Stadtverordneten Benden wie folgt:

Die seit ca. drei Wochen vorliegenden Förderbescheide würden einerseits 130.000 € für Endgeräte für Schülerinnen und Schüler bei einem Eigenanteil von 10 % und andererseits    91.500 € für Endgeräte für Lehrpersonal ohne Eigenanteil ausweisen. Die Förderbeträge seien auf die oben genannten begrenzt. Zurzeit würden die Schulen ihren Bedarf ermitteln. Die Kriterien, wonach die Verteilung der Endgeräte letztlich erfolgen würde, seien noch nicht genauer spezifiziert. In einem ersten Schritt müssten die Fördermittel mit dieser Dringlichkeitsentscheidung haushalterisch verarbeitet werden. Für den Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport und Kultur gebe es insofern noch keine Diskussions- und Entscheidungsgrundlage, weshalb dieser zuvor nicht habe beteiligt werden können.

 

Auf Nachfrage des Stadtverordneten Kravanja erklärte Herr Goertz, dass die Nutzerinnen und Nutzer grundsätzlich selbst für die Endgeräte verantwortlich seien. Im Schadensfall wären sie somit ersatzpflichtig. Es werde daher empfohlen, eine Haftpflichtversicherung für das jeweilige Gerät abzuschließen.

 

Stadtverordneter Gerads wies darauf hin, dass darauf geachtet werden möge, dass Familien, die Sozialleistungen beziehen würden, nicht die Kosten für eine Haftpflichtversicherung tragen sollten.

 

Auf Nachfrage des Stadtverordneten Benden erläuterte Herr Grünewald, dass in allen Schulen jeweils die aktuell bestmögliche Internetleistung genutzt werde und Glasfaser eingerichtet werde, sobald dies möglich sei. Der Service für die Geräte werde von der EDV-Abteilung der Stadtverwaltung übernommen.

 

Beigeordneter Scholz antwortete auf die Nachfrage des Stadtverordneten Kleinen, dass zwar in der Objektplanung der Energetischen Sanierung der Zuschnitt und der damit einhergehende Aufwand für neues Inventar berücksichtigt worden sei, sich die Höhe der Kosten jedoch zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung noch nicht hätten feststellen lassen.

 

Stadtverordneter Kleinen bat darum, getrennt über die jeweiligen Punkte abzustimmen.

 


Abstimmungsergebnis zu a):

 

Einstimmig beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis zu b):

 

Einstimmig beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis zu c):

 

Einstimmig beschlossen.