Beigeordneter Brunen trug die wesentlichen Inhalte der Niederschrift aus der Anlage 26a zu § 61 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalwahlordnung vor. Eine Einsichtnahme seitens der Beisitzer/innen in die Wahlniederschriften wurde nicht gewünscht.
Beschluss:
Der Wahlausschuss stellt das Ergebnis der Wahl der Vertretung der Stadt Geilenkirchen vom 13.09.2020 gem. des verlesenen Inhalts aus der Anlage 26a zu § 61 Abs. 5 Satz 1 KWahlO einstimmig fest.