Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beigeordneter Brunen trug die wesentlichen Inhalte der Niederschrift aus der Anlage 26c zu § 75 d i.V.m. § 61 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalwahlordnung vor. Eine Einsichtnahme seitens der Beisitzer/innen in die Wahlniederschriften wurde nicht gewünscht.

 

Beschluss:

 

Der Wahlausschuss stellt das Ergebnis der Wahl der Bürgermeisterin der Stadt Geilenkirchen vom 13.09.2020 gem. des verlesenen Inhalts aus der Anlage 26c zu § 75 d i.V.m. § 61 Abs. 5 Satz 1 KWahlO einstimmig fest.