Sitzung: 11.11.2020 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 17, Enthaltungen: 5, Befangen: 0
Vorlage: 2015/2020
Beschluss:
Der Rat beschloss
einstimmig zwei stellvertretende ehrenamtliche Bürgermeister/innen zu
bestellen.
Bürgermeisterin
Ritzerfeld führte im Weiteren aus, dass in einem zweiten Schritt nun in
geheimer Wahl ohne Aussprache in einem Wahlgang die Wahl stattfinde. Sie rief
die Stadtverordneten daraufhin einzeln zur Abgabe ihrer Stimme in der
Wahlkabine auf.
Die
Stimmauszählung ergab folgendes Ergebnis:
Liste 1: 15
Stimmen
Liste 2: 17 Stimmen
5
Stimmenthaltungen, 2 ungültige Stimmen
Beschluss:
Der Rat bestellte
Frau Christina Hennen zur ersten stellvertretenden Bürgermeisterin und Herrn
Dirk Kochs zum zweiten stellvertretenden Bürgermeister.
Auf Nachfrage von
Bürgermeisterin Ritzerfeld erklärten die Gewählten, dass sie die Wahl annehmen
würden.
Bürgermeisterin Ritzerfeld gratulierte beiden herzlich und wünschte eine gute Zusammenarbeit.
Bürgermeisterin Ritzerfeld wies darauf hin, dass es unter diesem Tagesordnungspunkt ein geheimes Wahlverfahren gebe. Die Wahl finde in einem Wahlgang nach den Grundsätzen der Verhältniswahl statt. Der Verwaltung seien Listen zweier Fraktionen vorgelegt worden. Die CDU habe eine Liste eingereicht: für den ersten stellvertretenden Bürgermeister werde Herr Dirk Kochs vorgeschlagen; als zweiter stellvertretender Bürgermeister werde Herr Peter Krückels vorgeschlagen. Eine weitere Liste sei von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt worden. Hier werde als erste stellvertretende Bürgermeisterin Frau Christina Hennen und als zweite stellvertretende Bürgermeisterin Frau Conny Banzet vorgeschlagen.
Bürgermeisterin Ritzerfeld stellte fest, dass keine weiteren Listen eingereicht wurden und rief zur Bestellung zweier Stimmzähler/innen aus der Mitte des Rates auf. Daraufhin wurden die Stadtverordneten Speuser und Grundmann zu Stimmzählern bestellt.
In einem ersten Schritt rief Bürgermeisterin Ritzerfeld dazu auf, die Anzahl der stellvertretenden Bürgermeister/innen per Beschluss festzulegen. Bisher seien zwei stellvertretende Bürgermeister/innen bestellt worden, so dass dieser Vorschlag zur Abstimmung gestellt werde.