Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 16, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Rat beschloss mehrheitlich, dass die oder der amtierende Behindertenbeauftragte und die oder der jeweils amtierende Seniorenbeauftragte mit beratender Stimme im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, im Umwelt- und Bauausschuss sowie im Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport und Kultur zu sachkundigen Einwohnern bestellt werden. Für den Jugendhilfeausschuss wird die oder der jeweils amtierende Behindertenbeauftragte zur/m sachkundigen Einwohner/in bestellt.

 

 


Frau Ritzerfeld erläuterte den Punkt und fragte die Antragsteller/innen, ob eine Sprecherin/ein Sprecher den Antrag erläutern wolle.

 

Stadtverordneter Kravanja erklärte, dass er kurz die Gelegenheit nutzen wolle, den Antrag zu begründen. Die Hinzuziehung des Behindertenbeauftragten bzw. der Seniorenbeauftragten als beratende Mitglieder in die Ausschüsse werde als wertvoller Impulsgeber für die politische Kontroverse in der Ausschussarbeit angesehen. Bisher seien beide nicht dabei und dies sei bei manchen Entscheidungen in der Vergangenheit aufgefallen. Mit der Aufnahme der Personen verliere man nichts; das Gegenteil sei der Fall. Seines Erachtens sei der Punkt erschöpfend beraten und im Endergebnis sollte der Schluss naheliegen, dass die Bestellung des Behindertenbeauftragten bzw. der Seniorenbeauftragten als beratende Mitglieder in die Ausschüsse nur zum Wohle der Stadt beitrage.

 

Stadtverordneter Schumacher erklärte, dass er die Bürgermeisterin beim Wort nehme und sachlich und fair auf den Antrag eingehen wolle. Er betonte, dass seine folgende Ausführung nicht personenbezogen sei. Der Fairness halber müsse man jedoch die Frage stellen, ob die Bestellung des Behindertenbeauftragten und der Seniorenbeauftragten ausreichend sei. Oder sei es nicht vielmehr so, dass die Bestellung erweitert werden müsse um bspw. eine/n Jugendbeauftragte/n, die Gleichstellungsbeauftragte oder auch die Integrationsbeauftragte. Die CDU Fraktion vertrete die Meinung, dass die Zusammenstellung des Personenkreises der beratenden Mitglieder nicht abschließend sei. Dann werde jedoch die Zusammensetzung des eigentlichen Ausschusses, der ein Spiegelbild der Zusammensetzung des Rates sein solle, verwässert und der Ausschuss als solcher werde zu groß, um effizient zu arbeiten. Er sei sich bewusst, dass die CDU mit ihrer Meinung bei diesem Punkt auf verlorenem Posten stehe; dennoch habe er die Gelegenheit nutzen wollen, die Beweggründe der Fraktion für die Ablehnung des Antrags darzustellen.

 

Stadtverordneter Conrads meinte, dass sein Vorredner alle entscheidenden Punkte benannt habe. Ergänzend wolle er deutlich machen, dass die Aufgabenstellung der Ausschüsse klar umrissen sei. Sicherlich gebe es die Möglichkeit weitere Personen als beratende Mitglieder zu benennen. Die Benennung von nur zwei Personen mit der im Antrag vorgebrachten Begründung werfe die Frage der Diskriminierung anderer Beauftragter auf.

 

Stadtverordneter Bani-Shoraka führte aus, dass erst vor einem halben Jahr im Umwelt- und Bauausschuss deutlich geworden sei, wie wichtig die Beratung im Bereich der Barrierefreiheit sei; so sei beinahe ein Schulhof im „50er Jahre“ Standard gebaut worden. Die Expertise sei notwendig und die Darstellung der CDU Fraktion nicht nachvollziehbar. Der Antrag sei der Versuch, Sachkunde in die Diskussionsforen einzubringen. Auch er wolle sachlich und fair bleiben. Daher sei hier das Thema „Diskriminierung“ völlig fehl am Platz. 

 

Stadtverordneter Benden plädierte dafür, den Antrag zu unterstützen. Dies habe man in der Vergangenheit gemerkt. Menschen mit besonderen Belangen müssten vertreten werden. Ganz bewusst sollte die Berufung in die Ausschüsse nicht an bestimmten Personen, sondern an den Ämtern festgemacht werden.  Die Ausschüsse könnten nicht für sich behaupten, alles zu wissen; daher sei fachliche Beratung notwendig. Die Gleichstellungsbeauftragte werde seitens der Verwaltung ohnehin in alle Abläufe eingebunden. Zudem könne die Verwaltung jederzeit auch den Behindertenbeauftragten und auch die Seniorenbeauftragte zu Beratungen hinzuziehen.

 

Stadtverordneter Schumacher stellte klar, dass genau das der Fall sei: die Verwaltung ziehe den Behindertenbeauftragten wie auch die Seniorenbeauftragte bei Bedarf hinzu. Sollte dies nicht geschehen sein, wenn Belange von Menschen mit Handicap oder auch älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern betroffen gewesen seien, dann sei dies ein Versäumnis der Verwaltung. Der Vorwurf könne jedoch nicht an den Rat herangetragen werden und von diesem gelöst werden. Dies sei auch kein Vorwurf an die Verwaltung, da jeder einmal etwas vergessen könne. Er wiederholte, dass der Kreis der beratenden Mitglieder entweder auf alle betroffenen Gruppen ausgeweitet werde oder gänzlich darauf verzichtet werde. Von rassistischen oder diskriminierenden Gedanken sei er weit weg.

 

Bürgermeisterin Ritzerfeld rief zur Abstimmung über den Antrag auf.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

22

Nein:

16

Enthaltung:

1