Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt.

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 26, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Rat lehnte den Beschlussvorschlag mehrheitlich ab. Die Änderungssatzung wurde nicht beschlossen. 

 

Stadtverordneter Benden erklärte, dass er in dem Fall den Antrag auf Abschaffung des Ortsvorstehers für die Innenstadt stelle.

 

Bürgermeisterin Ritzerfeld zeigte auf, dass der Stadtverordnete gerne einen entsprechenden Antrag für die kommende Ratssitzung vorbereiten könne. In der heutigen Sitzung sei der Antrag nicht zulässig.

 

 


Bürgermeisterin Ritzerfeld stellte den Tagesordnungspunkt vor und führte aus, dass es um die Änderung des § 3 der Hauptsatzung der Stadt Geilenkirchen gehe. Im Ergebnis solle das Amt der Ortsvorsteher/innen ersatzlos abgeschafft werden. Sie gab den Antragstellern die Gelegenheit ihren Antrag zu erläutern.

 

Stadtverordneter Benden führte aus, dass es nicht das erste Mal sei, dass er diesen Antrag begründe und daher auch nicht mehr viel zu sagen sei. Wenn man sich die Tageordnungspunkte der heutigen Sitzung anschaue und die Zahlen zum Haushalt ein wenig anschaue, dann sei offensichtlich, dass der Stadt schwere Zeiten angesichts der Haushaltslage bevorstehen würden. Doch auch in Zukunft sollte für die Bürgerinnen und Bürger etwas Gutes getan werden. In der alten Legislaturperiode habe es bspw. einen Antrag der Freien Bürgerliste zur finanziellen Unterstützung der Vereine gegeben. Der heutige Antrag sehe die Abschaffung des Postens der Ortsvorsteher/innen vor und damit die Entlastung des Haushalts von einer freiwilligen Ausgabe. In einer Legislaturperiode würden für die 13 Bezirke 120.000 € für die Arbeit der Ortsvorsteher/innen gezahlt. Mit diesem Betrag könnte an anderer Stelle sicherlich viel Gutes getan werden. Natürlich lasse sich über den Nutzen des Amtes in der heutigen Zeit trefflich streiten. Doch es gebe nicht nur ältere Bevölkerungsgruppen in den Geilenkirchener Außenorten. Gerade in Zeiten von Corona sei die Nutzung digitaler Angebote und Medien enorm voran geschritten. Alle Leistungen des Amtes seien bspw. im Internet zu finden. Zudem seien auch Stadtverordnete als Ansprechpartner/innen in ihren Wahlbezirken vorhanden. Jetzt sei die Zeit des Wandels gekommen. Die Aufgaben der Ortsvorsteher/innen könnten auch auf anderem Weg geregelt werden. Vor allem sollte ein Zeichen für die Bürgerinnen und Bürger gesetzt werden.

 

Stadtverordneter Schumacher erklärte, dass er eine Argumentation mit der „Finanzkeule“ als unsachlich empfinde. Er wolle an die ursprüngliche Bezeichnung des Amtes erinnern; so seien die Personen in den Ortschaften noch vor einigen Jahren als „Ortsbürgermeister/in“ betitelt worden. Und wenn man bei dieser historischen Begrifflichkeit bleibe, dann werde deutlich, dass die Personen in den Orten ein neutrales Bindeglied zwischen Rat und Bevölkerung oder auch zwischen Verwaltung und Bevölkerung eingenommen haben. Vielen sei der tatsächliche Umfang der Tätigkeiten eines/einer Ortsvorstehers/Ortsvorsteherin auch nicht bekannt, da für die Aufgabenerledigung meistens nicht der öffentliche Teil einer Ratssitzung gewählt werde, sondern Angelegenheiten in persönlichen Gesprächen auf verschiedenen Ebenen stattfinden würden. Er hoffe, dass die Meinung der CDU Fraktion zu diesem Punkt deutlich geworden sei; der Antrag werde von seiner Fraktion daher nicht mitgetragen.

 

Stadtverordneter Banzet meinte, dass wenn er die Liste unter TOP 12 ansehe, auffalle, dass in 13 Bezirken lediglich drei Personen bestellt seien, die nicht als Stadtverordnete dem Rat angehören würden. Die Aufwandsentschädigung für die Ortsvorsteher könne seines Erachtens eingespart werden.

 

Stadtverordneter Kravanja machte deutlich, dass die Freie Bürgerliste den Antrag ebenfalls ablehnen werde. Der erste Grund sei, dass die Ortsvorsteher/innen von den Menschen gewollt seien. Teilweise würden sie noch immer als Ortsbürgermeister/innen bezeichnet; die Wertschätzung dieses Amtes sei gerade in den Dörfern enorm hoch. Zweitens sei der finanzielle Aspekt vertretbar. Hierüber habe er sich erst kürzlich mit einem Vertreter der Gemeindeprüfungsanstalt unterhalten, der seinerseits die Meinung vertrat, dass der Aufwand für Ortsvorsteher/innen dadurch aufgewogen werde, dass weniger Arbeit in der Verwaltung anfalle bzw. eine Arbeitserleichterung vorhanden sei. Dieser Meinung schließe er sich an. Man nehme der Verwaltung zum Teil Arbeit ab und binde die Mitarbeiter/innen nicht so stark. Unter Würdigung aller Aspekte und vor allem aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger dürfe das Amt der Ortsvorsteher/innen nicht abgeschafft werden.

 

Stadtverordneter Kleinen ergänzte, dass seine Fraktion dem Antrag ebenfalls nicht zustimmen werde. Sie hätten zwar häufig das Geld im Blick, dennoch sei in den Außenorten immer wieder betont worden, wie wichtig die Arbeit der Ortsvorsteher/innen sei und sie dort sehr geschätzt würden. Gerade der Fraktion der Grünen werde immer Bürgernähe nachgesagt; dies sei in diesem Fall nicht wahrzunehmen. Bekannt sei aber auch, dass die Funktion für die Geilenkirchener Innenstadt nicht elementar sei.

 

Stadtverordneter Benden antwortete, dass er die Haltung der anderen Fraktionen schade finde. Es zeichne sich ab, dass der Antrag keine Mehrheit bekommen werde. Ein wichtiger Punkt sei auch seines Erachtens die Innenstadt, in der mit Abstand die meisten Geilenkirchenerinnen und Geilenkirchener wohnen würden, in der es jedoch seit Jahren keine/n Ortsvorsteher/in gebe. Er gebe Herrn Schumacher Recht, der sage, dass in den Außenorten wichtige Arbeit geleistet werde; zum großen Teil handele es sich bei den Ortsvorstehern/innen jedoch auch um Ratsmitglieder. Niemand könne ihm erklären, wo die Personen in Doppelfunktionen eine Grenze zwischen ihrer Arbeit ziehen würden. Aber es werde eine doppelte Aufwandsentschädigung gezahlt. In den Nachbarkommunen Hückelhoven oder auch in Wegberg gebe es das Amt des Ortsvorsteher/der Ortsvorsteherin nicht  und trotzdem funktioniere alles.

 

Stadtverordneter Kravanja korrigierte, dass nicht die doppelte Aufwandsentschädigung gezahlt werde. Vielmehr gebe es eine Staffelung je nach Einwohnerzahl.

 

Bürgermeisterin Ritzerfeld rief zur Abstimmung auf.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

13

Nein:

26

Enthaltung:

0