Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschloss die Änderungssatzung in der vorgelegten Fassung einstimmig.

 

 


Bürgermeisterin Ritzerfeld erläuterte, dass der Punkt Ausfluss der Entscheidung über den Antrag unter TOP 6 (früher TOP 7) sei. Wenn der/die amtierende Behindertenbeauftragte zum beratenden Mitglied des Jugendhilfeausschusses bestellt werden solle, dann sei die Änderung der Satzung für das Jugendamt erforderlich. Der Text der Änderungssatzung sei bekannt und mit der Vorlage übersandt worden. Sie rief zur Abstimmung über den Punkt auf.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

39

Nein:

0

Enthaltung:

0