Beschlussvorschlag:

 

Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 59 der Stadt Geilenkirchen hinsichtlich der Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche wird antragsgemäß erteilt.

 


Hierzu gab es keine Wortmeldungen.


Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.