Sitzung: 26.11.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Vorlage: 2035/2020
Beschlussvorschlag:
Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 59 der Stadt Geilenkirchen hinsichtlich der Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche wird antragsgemäß erteilt.
Hierzu gab es keine Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.