Sitzung: 26.11.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Vorlage: 2050/2020
Beschlussvorschlag:
Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6, 2. Änderung der Stadt Geilenkirchen hinsichtlich der Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche wird antragsgemäß erteilt.
Auf Nachfrage teilte Herr Jansen mit, dass eine Aussage zum Zeitfenster für die Umsetzung der Maßnahme erst nach Vorlage des noch ausstehenden Ratsbeschlusses zu erwarten sei.
Abstimmungsergebnis:
Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.