Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Das beigefügte Straßen- und Wegekonzept 2020 wird beschlossen. Dieses soll jährlich fortgeschrieben werden.

 


Beigeordneter Scholz erklärte, dass der Beschluss aufgrund der Einfügung des § 8a Kommunalabgabengesetz gefasst werden müsse. Die Liste diene der Information der Bürger über künftig anfallende beitragspflichtige und beitragsfreie Maßnahmen und um Zuschüsse des Landes erhalten zu können. Diese sei auf der Grundlage des derzeitigen Investitionsprogramms erstellt worden und würde im nächsten Jahr entsprechend festgeschrieben. Beim Ausbau der Straße Hinter den Höfen bestünden andere Voraussetzungen. Hier werde ein erstmaliger Ausbau nach dem Baugesetzbuch erfolgen. Die Erneuerung von Straßenbeleuchtungsanlagen könne ebenfalls als eine beitragspflichtige Maßnahme separat abgerechnet werden. Bei der Straße Nr. 13 werde er noch klären, ob für die Erneuerung der Straße die Zuständigkeit eines Abgrabungsunternehmens bestehe.

Die bestehende Liste wurde um die Straße Flahstraß ergänzt.


Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.