Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abwasser-gebühren und Kanalanschlussbeiträgen in der Stadt Geilenkirchen.

 


Beigeordneter Scholz stellte klar, dass die Satzung mit der Bekanntgabe in Kraft trete. Bestehende Altanlagen seien der Verwaltung derzeit nicht bekannt. Daher müssten betroffene Eigentümer von sich aus entsprechende Anträge auf Gebührenreduzierung stellen. Es werde jedoch zusätzlich ein Hinweis auf der Homepage der Stadt erfolgen. Eine komplette Befreiung sei ohne Anschluss der jeweiligen Anlage an das Abwassernetz möglich. Mit Anschluss an die städtische Abwasseranlage sei eine Reduzierung um 50 % möglich. Dächer von Industrieanlagen seien in der Regel hiervon ausgeschlossen.


Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.