Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

Der Architekt Wilhelm Wirtz stellte die Planung des Anbaus vor. Er betonte, dass bei der Planung die Lärmimmissionen berücksichtigt worden seien, da der Anbau des Bürgerhauses an eine Wohnbebauung grenze. Das Bürgerhaus erhalte einen eigenen Zugang, könne aber auch z. Bsp. bei Karnevalsveranstaltungen, mit der Turnhalle verbunden werden. Die Türe zur Turnhalle werde 2,20 m breit und mit einem Prallschutz auf der Turnhallenseite versehen. Zudem handele es sich um eine Feuerschutztüre; aus diesen Gründen sei auch keine größere Öffnung möglich.

 

Auf Nachfragen führte er aus, dass für die Errichtung des Anbaus vier Bäume gefällt werden müssten und die Entwurfsplanung nach Vorgaben der Verwaltung erfolgt sei. Da für die Beantragung der Fördermittel ein Schallschutzgutachten erforderlich gewesen sei, habe man dieses bereits vorab in Auftrag gegeben. Den Boden im Anbau werde man mit einer Fußbodenheizung versehen und Fliesen verlegen. Die Heizkapazität der bestehenden Heizungsanlage reiche aus, um ausreichend Energie für den Anbau liefern zu können. Dabei werde der Baukörper so hergestellt werden, dass er die Trägheit der Fußbodenheizung kompensiere. Die ursprünglich vorhandene Zeichnung habe man so nicht umsetzen können, da nicht alle gesetzlichen Regelungen beachtet worden seien. Die Anzahl der geplanten Toilettenanlage für den Anbau sei ausreichend. Bei raumübergreifenden Veranstaltungen stünden zusätzlich die Toilettenanlagen in der Turnhalle zur Verfügung. Barrierefrei werde man nur die Damentoilette errichten, da das Platzangebot eingeschränkt sei. Die entsprechende DIN Norm werde man bei der Errichtung des Anbaus einhalten.

Die vorhandenen städtischen Bühnenelemente seien zentral gelagert und würden den einzelnen Ortschaften im Bedarfsfall zur Verfügung gestellt werden. Räumlichkeiten für die Lagerung einer Bühne würde man daher nicht benötigen. Die Kosten des Anbaus würden sich auf ca. 632.000,00 € belaufen. Natürlich könne man noch andere Raumkonzeptionen berücksichtigen, müsse aber dann mit weiter steigenden Kosten rechnen. In der Planung seien keine Kosten für die Einrichtung kalkuliert worden.

Die Beteiligung des BSSK wurde kontrovers diskutiert, ebenso die Beteiligung der Bürger sowie der Vereine und die ursprüngliche Planung. Ebenfalls wurde die weitere Nutzung des bestehenden Feuerwehrgerätehauses vorgeschlagen.

 

Beigeordneter Scholz sagte eine Beteiligung der vorhandenen Ortsvereine und der Bürgerschaft sowie der anwesenden Seniorenbeauftragten und des Behindertenbeauftragten im weiteren Verfahren zu. Die bestehende Förderung des Anbaus werde man in Absprache mit der Bezirksregierung auf einen längeren Zeitraum ausdehnen.

 

Herr Houben ergänzte, dass die Toilettenanlage des Anbaus nicht als Kompensation einer barrierefreien Toilettenanlage der Schule betrachtet werden könne. Nach umfangreicher Sanierung der Brandschutzanlagen könne man nun sukzessive die Herstellung entsprechender Toilettenanlagen an den Schulen vorantreiben.

 

 


Die beiliegende Planung wurde zur Kenntnis genommen.