Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die im Entwurf vorliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum Betrieb eines Serviceportals für den Kreis Heinsberg und die kreisangehörigen Kommunen abzuschließen.

 

Sollte sich die Notwendigkeit ergeben, die Vereinbarung redaktionell anzupassen, wird die Verwaltung ermächtigt, diesen Änderungen zuzustimmen, ohne dass es einer erneuten Beschlussfassung des Stadtrates bedarf.


Stadtverordneter Kravanja führte aus, dass aus Sicht der Bürgerliste einige Fragen zum Betrieb des Serviceportals, was den Leistungsumfang und die Wirtschaftlichkeit angehe, noch offen seien. Seitens der Verwaltung sei kein Wirtschaftlichkeitsvergleich angestellt worden. Es sei zu bedenken, dass 10.000 € jährlich für den Betrieb des Serviceportals anfallen würden.

 

Bürgermeisterin Ritzerfeld wies darauf hin, dass die Thematik bereits Ende des Jahres 2019 besprochen und seitens des Rates signalisiert worden sei, sich an der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu beteiligen. Es sei daher angesichts des fortgeschrittenen Bearbeitungsstandes nicht sinnvoll, die Angelegenheit noch einmal grundsätzlich zu hinterfragen. Weiterhin sei zu beachten, dass die Kreisverwaltung Fördermittel in Höhe von 94.000 € über vier Jahre verteilt erhalten würde.

Hinsichtlich des Leistungsumfangs sei es so, dass es hierzu bereits kommunenübergreifende Arbeitsgruppen gebe, die sich jeweils mit der praktischen Umsetzung unterschiedlicher, über das Serviceportal anzubietender Leistungen beschäftigt. Die jeweiligen Arbeitsergebnisse stünden später allen Kommunen gleichermaßen zur Verfügung.

 

Auf Anfrage des Stadtverordneten Schumacher erläuterte Herr Grünewald, dass die Software zum Betrieb des Serviceportals für alle kreisangehörigen Kommunen beschafft werde und sich diese über die Kreisumlage zwangsläufig daran beteiligen würden. Auf fachlicher Ebene sei festzustellen, dass die regioIT ein überzeugendes Konzept vorgelegt habe. Es sei daher beabsichtigt, alle Online-Dienstleistungen der Stadt Geilenkirchen über das Serviceportal abzubilden und in ein Workflowmanagement zu überführen.

 

Stadtverordneter Conrads erklärte, dass Kosten in Höhe von 10.000 € jährlich angemessen und gerechtfertigt seien, um ein solch umfangreiches Serviceportal zu betreiben.

 

Auf Nachfrage des Stadtverordneten Kravanja erläuterte Bürgermeisterin Ritzerfeld, dass eine Differenzierung bei den Kosten dann entstehen würde, wenn zukünftig Dienstleistungen lediglich für einzelne Kommunen erbracht würden. Grundsätzlich beteilige sich jedoch jede Kommune an den Basisleistungen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen.