Sitzung: 02.03.2011 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 351/2011
Beschluss:
Der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 86 der Stadt Geilenkirchen wird hinsichtlich der Überschreitung die zulässige maximale Gebäudehöhe antragsgemäß erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
37 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |