Die Ausschussmitglieder, die nicht schon als Stadtverordnete oder in einem anderen Ausschuss verpflichtet wurden, wurden in feierlicher Form verpflichtet.
Die Ausschussmitglieder, die nicht schon als Stadtverordnete oder in einem anderen Ausschuss verpflichtet wurden, wurden in feierlicher Form verpflichtet.