Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die in der Anlage aufgeführten Haushaltsansätze in den Gesamthaushalt der Stadt Geilenkirchen für das Jahr 2021 einzustellen und zu verabschieden.


Herr Schulz erläuterte die mit der Einladung übersandte Aufstellung des Haushaltsplanes des Jugendamtes für das Jahr 2021.

Die Kosten für Heimunterbringungen seien in den letzten beiden Haushaltsjahren um etwa ein Drittel gestiegen. Dies läge nicht an einer erheblichen Steigerung der Fallzahlen, sondern an dem aktuell hohen Anteil der Fälle, in denen eine intensivpädagogische Ausgestaltung der Hilfe notwendig sei. Solche Heime hätten einen hohen Personalschlüssel für die Betreuung der Kinder und Jugendlichen. Teilweise reiche eine Hilfeart auch nicht aus, so dass zusätzlich weitere Maßnahmen geleistet werden müssten. Ein solcher Fall koste dann in etwa doppelt so viel.

In manchen Fällen müssten die Sozialarbeiter sehr kreativ werden um Unterbringungs- und Betreuungsmöglichkeiten zu organisieren. Zwei Jugendliche seien zurzeit in einer Auslandsmaßnahme, eine Jugendliche sei geschlossen untergebracht worden. Solche außergewöhnlichen Arten der Hilfe seien bisher kaum vorstellbar gewesen.

Zudem stellten auch sog. „Systemsprenger“ eine Herausforderung für das Jugendamt dar, da diese nicht von dem bisherigen Hilfesystem aufgefangen werden würden. Oftmals spielten psychische Erkrankungen der Eltern eine Rolle. Der familiäre Hintergrund sei daneben häufig von Alkohol- und/oder Drogenmissbrauch oder auch Gewalt geprägt. Solche Lebensweisen seien oftmals so eingefahren, dass es viele Eltern nicht aus eigener Kraft schaffen würden, diese abzulegen. Man sehe daher den Auftrag, die Eltern entsprechend zu fordern, um den Kindern eine Struktur vorzugeben und Vorbild zu werden.

 

Neue Wege der Jugendamtsarbeit (Sozial-Monitoring, Befragung bei Vereinen und Jugendlichen, Hilfen für Kinder im Grundschulalter) sollen hierbei präventiv wirken und potenzielle Risiken aufzeigen.

 

Neben dieser Kostensteigerung würde sich auch bei der Eingliederungshilfe in ambulanter Ausgestaltung ein Anstieg der geplanten Aufwendungen abzeichnen. Diese Hilfen würden für Kinder mit seelischer Behinderung oder für Kinder, die von einer solchen bedroht wären, geleistet. Hier sei eine Fallzahlsteigerung in Bezug auf Autismustherapien, Reittherapien oder auch Therapien bei LRS / Dyskalkulie zu nennen, die an sich jedoch keine allzu starke finanzielle Auswirkung hätten. Es habe sich jedoch eine erhebliche Steigerung der vom Jugendamt zu finanzierenden Schulbegleitungen ergeben, die mit Einzelfallkosten zwischen 1.500 - 4.000 € monatlich anzusetzen seien.

Das Wahlrecht der Eltern, welche Schulform ihr Kind besucht, führe in manchen Fällen dazu, dass ein Kind eine Regelschule besuche und zusätzlich eine Schulbegleitung nötig werde. Aus fachlicher Sicht sei der Besuch einer Förderschule hingegen die geeignetere Wahl für das Kind, wodurch ggf. auch die Schulbegleitung nicht mehr notwendig werde, da das Kind dort entsprechend gefördert werde und sich besser zu Recht finde.

 

Nach diesem Bericht von Herrn Schulz monierte Frau Thelen, dass die geforderten Maßnahmen für präventive Hilfen im Haushaltsplan nicht ersichtlich seien und die Entwicklung der Hilfen für Kinder im Grundschulalter zwar einen guten Ansatz darstellten, ihrer Ansicht jedoch nicht ausreichen würden. 

 

Herr Barwinski erkundigte sich, ob es einen Rückgang der Fälle zur Eingliederungshilfe in Einrichtungen gebe, da der Ansatz eher niedrig ausfalle. Herr Schulz erläuterte, dass es derzeit keinen solchen Fall gebe und der Kämmerer bei der Aufstellung des Haushaltsplanes eine monatliche Aufstellung gefordert habe um die wahrscheinlichste Prognose erstellen zu können. Die Vorliegende sei eben diese, zudem seien die Ansätze untereinander deckungsfähig, so dass bei Bedarf Mehraufwendungen mit Minderaufwendungen in anderen Bereichen ausgeglichen werden könnten.

 

Hierzu fragte Frau Thelen nach, wo die angekündigten Maßnahmen zur Prävention ersichtlich seien. Diese Maßnahmen seien bislang ohne Mittel geplant, da eine Befragung der Jugendlichen coronabedingt nicht stattfinden könne und sich diese Entwicklung zeitlich nach hinten verschiebe. Sofern konkrete Maßnahmen erarbeitet und durchführbar wären, würde die Finanzierung sichergestellt werden, erklärte Herr Schulz.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.