Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Änderung der Richtlinien des Jugendamtes der Stadt Geilenkirchen zur finanziellen Ausgestaltung der Kindertagespflege mit Wirkung ab dem 01.01.2021 unter Zugrundelegung der vorgetragenen Änderungen.

 

Der geänderte Richtlinientext ist beigefügt.


Herr Schulz teilte mit, dass die Verwaltung noch eine Änderung der vorgelegten Richtlinien vornehmen würde. Der Anlass für die neuen Richtlinien seien eine gesetzliche Neuregelung aber auch Abstimmungsgespräche mit den anderen Jugendämtern im Kreis Heinsberg, um innerhalb des Kreisgebietes eine Angleichung der Entgelte zu schaffen, gewesen. So könnten Fremdbelegungen weitgehend vermieden werden.

 

Im diesem Zusammenhang sehe der Richtlinienentwurf in den Ziffern 5, 6 und 7 vor, dass im Falle von Fremdbelegungen jedes die Tagesmutter belegende Jugendamt anteilig Kosten zur Sozialversicherung trage. So könne ein aufwendiges Erstattungsverfahren zwischen den Jugendämtern vermieden werden. Das Gesetz sehe jedoch vor, dass das Heimatjugendamt der Tagespflegeperson die gesamte Leistung zur Sozialversicherung erbringe und den entsprechenden Anteil vom fremdbelegenden Jugendamt zur Erstattung anfordere. Im Vorfeld der Sitzung sei aus dem Ausschuss hierauf hingewiesen und erklärt worden, diese geplante Regelung nicht mittragen zu wollen. Die Verwaltung bitte daher darum, im Entwurf folgende Passagen zu entfernen:

 

-          Ziffer 5            letzter Absatz

-          Ziffer 6             die letzten zwei Sätze

-          Ziffer 7             der letzte Satz

 


Abstimmungsergebnis:

 

Die Änderung der Richtlinien des Jugendamtes der Stadt Geilenkirchen zur finanziellen Ausgestaltung der Kindertagespflege wurde einstimmig beschlossen.