Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 20 der Stadt Geilenkirchen wird hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche unter der Bedingung erteilt, dass sich ein zu errichtendes Gebäude zum Nachbargrundstück Liszstr. 11 hin als eingeschossig darstellt und zu diesem Grundstück hin über das Erdgeschoss hinaus keine Fenster eingebaut werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

37

Nein:

0

Enthaltung:

0