Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschloss, die im beigefügten Lageplan markierten Verkehrsflächen, bestehend aus den Grundstücken Gemarkung Teveren, Flur 8, Flurstück 31 und 57 gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV. NW. S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355, 2007 S. 327), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 05.04.2005 (GV. NRW. S. 306), für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße (Anliegerstraße) gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW zu widmen. Die Widmung erfolgt ohne Beschränkung auf bestimmte Nutzungsarten. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

37

Nein:

0

Enthaltung:

0