Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

Herr Brunen erläuterte zunächst die Rechtsgrundlagen der Schülerfahrkostenverordnung. Danach gelte grundsätzlich das Schulträgerprinzip, d. h. dass grundsätzlich der Schulträger der besuchten Schule unabhängig vom Wohnort der Schüler für die Übernahme der Fahrkosten verantwortlich sei. Der Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten richte sich nach der Entfernung zwischen Wohnung des Schülers und der Schule. In der Primarstufe liege die Entfernungsgrenze bei 2 km, in der Sekundarstufe I bei 3,5 km und in der Sekundarstufe II bei 5 km. Die Übernahme der Fahrkosten erfolge grundsätzlich durch die Bereitstellung einer Schülerjahreskarte. Ein Anspruch bestehe dabei allerdings nur in der Höhe, die bei Besuch der nächstgelegenen Schule derselben Schulform entstehen würde.

 

Bezüglich der Oberstufe der Anita-Lichtenstein-Gesamtschule gab er hierzu folgende Beispiele:

 

Ein Schüler aus der Ortschaft Brachelen im Stadtgebiet Hückelhoven besuche die Anita-Lichtenstein-Gesamtschule. Die Entfernung zwischen Wohnung und Schule betrage 12 km. Nächstgelegene Gesamtschule wäre in diesem Fall aber die Gesamtschule der Stadt Hückelhoven in Ratheim. Hier betrage die Entfernung 10 km. Das bedeute, dass ein Fahrkostenanspruch in Höhe der Beförderungskosten zur Gesamtschule Hückelhoven bestehe. Die Kosten für die Schülerjahreskarte innerhalb des Stadtgebietes lägen bei 547,- €. Besuche dieser Schüler nun die Anita-Lichtenstein-Gesamtschule, bestehe ein Anspruch in genau dieser Höhe. Die Schülerjahreskarte vom Wohnort Brachelen zur Anita-Lichtenstein-Gesamtschule koste aber 785,- €, da die Stadtgrenze überschritten werde. Die Differenz sei somit vom Schüler bzw. dessen Erziehungsberechtigten selbst zu tragen.

 

Im zweiten Beispielsfall werde angenommen, dass der Schüler in der Ortschaft Millich im Stadtgebiet Hückelhoven wohne. Hier liege die Entfernung zwischen Wohnung und nächstgelegener Gesamtschule in Ratheim unterhalb der 5 km-Grenze. Somit bestehe kein Anspruch auf Fahrkostenerstattung. Beim Besuch der Anita-Lichtenstein-Gesamtschule müssten somit der Schüler bzw. dessen Erziehungsberechtigte die gesamten Fahrkosten selbst tragen.

 

Herr Beisner erklärte, dass die Gesamtschule im Jahre 2021 dreißig Jahre bestünde. Die Gymnasiale Oberstufe habe bislang immer ein großes Einzugsgebiet bedient. Zu Spitzenzeiten hätten bis zu 50 % der Schüler, die die gymnasiale Oberstufe besuchten in anderen kreisangehörigen Kommunen gelebt. Dies habe sich in den vergangenen Jahres aus politischen Gründen verändert. Durch die Gründung weiterer Gesamtschulen im Kreisgebiet seien über die Jahre immer mehr Zulieferschulen weggefallen. Die Situation der Gesamtschule in der Bildung der gymnasialen Oberstufe sei angespannt. Auf Dauer könne die Oberstufe so nicht bestehen. Er nannte zwei Szenarien wodurch die angespannte Situation verursacht würde.

 

Szenario 1:

Einige Schülerinnen und Schüler vollzögen während der Schullaufbahn einen Wohnortwechsel. Wenn dieser in die Nachbarkommune führe, folge oft der Schulwechsel, weil die Beförderungskosten nicht oder nicht in voller Höhe finanziert würden.

 

Szenario 2: Einige Schülerinnen und Schüler aus Nachbarkommunen würden nach Erreichen der mittleren Reife gerne die gymnasiale Oberstufe der Anita-Lichtenstein-Gesamtschule besuchen weil sie diese Schule für gut hielten. Wenn dann im Anmeldeverfahren mitgeteilt werde, dass die Fahrkosten nicht durch den Schulträger übernommen werden, würden viele Schüler das Interesse verlieren, weil die finanzielle Situation eine Eigenfinanzierung der Fahrkosten oft nicht möglich mache.

Der Rat müsse sich die Frage stellen, wie viel es ihm wert sei, eine städtische gymnasiale Oberstufe zu haben.

 

Herr Speuser fragte Herrn Brunen, ob die Stadt Geilenkirchen sich die Übernahme der Fahrkosten leisten könne. Herr Brunen entgegnete, dass die Frage sei, ob der Rat sich dies leisten wolle. Er bezifferte die jährlichen Kosten auf etwa 10.000 €.

 

Herr Beisner erklärte, dass jeder Schüler zähle. Es seien nie mehr als einstellige Zahlen in der Jahrgangsstufe, die für die zusätzliche Übernahme in Frage kämen. In den letzten Jahren habe sich leider die Tendenz entwickelt, dass Eltern nicht mehr bereit wären, die nicht übernommenen Beförderungskosten zu tragen.

 

Herr Brunen erklärte, dass jeder Schüler bei den Schlüsselzuweisungen berücksichtigt würde und betonte, dass Schüler, die die Schule wegen fehlender Finanzierung nicht besuchen würden nicht ersetzt würden. Durch Schlüsselzuweisungen würden zusätzliche Einnahmen generiert. Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden erklärte Herr Brunen, dass die Kosten der Übernahme nicht erheblich größer seien als die Höhe der Schlüsselzuweisung. Frau Brandt betonte, dass es nicht in Ordnung sei, nur Schüler der Gesamtschule zu finanzieren.

 

Herr Bani-Shoraka zeigte sich betrübt darüber, dass die Oberstufe implodiere. Grundsätzlich fände er es nicht richtig Schüler aus Kostengründen abzuweisen. Andererseits solle Schultourismus vermieden werden. Es habe in ähnlichen Fällen wohl bereits Schwierigkeiten mit Nachbarkommunen gegeben.

 

Herr Weiler teilte mit, dass aus seiner Sicht die Kosten übernommen werden sollten.

 

Herr Benden erfragte, ob sich die Problematik angesichts der Anmeldezahlen für die Sekundarstufe I im Jahr 2020 nicht in den nächsten Jahren von selbst erledige würde. In den vergangenen Jahren habe man ja sogar Schüler abweisen müssen. Herr Beisner entgegnete, dass dies möglich sei, er diesbezüglich jedoch keine Prognose abgeben könne. Dies würde allerdings noch eine lange Durststrecke bedeuten.

 

Im Ausschuss herrschte Uneinigkeit über die Formulierung des Beschlussvorschlages. Der Antrag wird daher mit wohlwollender Betrachtung an den Rat zur weiteren Entscheidung überwiesen.